Frage an Sebastian Münzenmaier von Jan S. bezüglich Wirtschaft
Guten Tag Herr Münzenmeier,
ich stelle Ihnen diese Frage in Ihrer Eigenschaft als Ausschuss-Mitglied Tourismus des Deutschen Bundestages.
Im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen wurden viele Unternehmen mehrfach geöffnet und geschlossen und alle wurden mehr oder minder umfassend und prompt bei den finanziellen Ausfällen zumindest anteilig vom Staat unterstützt. So auch Hotels und Appartements, die bis Mitte April 2021 dann fast eine komplett Saison ohne Mieterträge dastehen. Anders als alle anderen gibt es aber eine Ausnahme: Private Vermieter von Ferienwohnungen, die diese Tätigkeit nicht in Vollzeit ausüben, erhalten keinerlei Beihilfe.
Es laufen also seit einem Jahr alle Kosten wie Abträge an die Banken, Versicherungen, WEG- und Vermietungs-Verwaltung, Reinigungspersonal, Werbemittel/Anzeigenschaltungen, Hausmeister und regelmässige Legionellen- und Rauchmelder-Prüfungen, Tourismusabgaben auf geschlossene (!) Strände und Steuervorauszahlungen auf nie (!) zu erzielende Einkünfte. Mithin also fünfstellige Beträge je Objekt und Jahr.
Private Vermieter tragen daher trotz Schließung erheblich sowohl zum Geldfluss weiterer Unternehmen und des Staates bei, als auch durch Ihren Betrieb zur Eröffnung der Möglichkeit, in diesem Land Urlaub zu machen – so wie die Politik es jetzt aktiv fordert.
Meine Frage lautet:
Warum wird der rechtsstaatliche Grundsatz der Gleichbehandlung so offenkundig missachte und private Vermieter von Ferienwohnungen einseitig von den Fördermaßnahmen ausgeschlossen?
Jan Sass
Sehr geehrter Herr Sass,
für Ihre Frage auf abgeornetenwatch.de danke ich Ihnen herzlich.
Leider hat die Bundesregierung die privaten Anbieter von Ferienhäusern und -wohnungen bislang bei staatlichen Hilfsmaßnahmen in der Corona Krise weitgehend übergangen.
Nach einer Studie des Deutschen Ferienhausverbandes handelt es sich bei 70 Prozent aller Anbieter von Ferienwohnungen um private Anbieter. Beispielsweise kann jedoch die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes nur beantragen, wer gewerbsmäßig vermietet.
Danach muss die Vermietung entweder als Hauptgewerbe oder als signifikant großes Nebengewerbe betrieben werden. In der Konsequenz geht ein Großteil der Vermieter von Ferienhäusern und Ferienwohnungen aktuell leer aus.
Die Bundesregierung lässt dabei offenkundig völlig außer Acht, dass viele Menschen über die Privatvermietung einer Ferienunterkunft die eigene Wohnimmobilie oder ihre Altersvorsorge finanzieren. Es ist daher eine der vielen Ungereimtheiten in der Corona Politik der Bundesregierung, wenn ein erheblicher Teil der Ferienhausbetreiber monatelang zur Stilllegung ihrer Ferienunterkunft gezwungen wurde und dafür keinerlei Entschädigung erhält.
Offen gestanden halte ich eine parlamentarische Initiative der AfD-Bundestagsfraktion mit dem Ziel private und gewerbliche Vermieter von Ferienhäusern und Ferienwohnungen
beispielsweise im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe gleichzustellen,
angesichts des bevorstehenden Endes der Legislaturperiode für politische aussichtslos.
Ob eine derartige Initiative nach der Bundestagswahl realistische Erfolgsaussichten hat, wird sehr stark vom Wahlausgang abhängen.
Ich bin jedoch gerne bereit innerhalb meiner Fraktion dafür zu werben, die Frage nach der Bundestagswahl parlamentarisch aufzugreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Münzenmaier, MdB