
(...) Diese "Lücke" haben nur diejenigen vorgetäuscht, die davon profitieren wollten, den Fiskus zu hintergehen. Aber eine mehrfache Erstattung der Kapitalertragssteuer war immer illegal, die Auslegung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, nach der dies angeblich möglich sei, war eine Täuschung. (...)