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Sebastian Hartmann
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Frage von Norbert K. •

Frage an Sebastian Hartmann von Norbert K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Hartmann,

leider ist in meiner ersten Anfrage ein Fehler eingetragen.

Natürlich ist meine Anfrage an Sie gerichtet und nicht an Ihre Kollegin aus der CDU.

Deshalb noch einmal die Anfrage mit Korrektur.

Es ist wieder Wahlzeit. Sie werben jetzt im Rhein-Sieg-Kreis mit Ihrem Bild für den Einzug in den nächsten Bundestag! Aber wie vor jeder Wahl ist auch hier die Frage zu klären: Wen soll ich wählen, wen kann ich vertrauen?

Eine wichtige Antwort auf diese Frage ist die Feststellung über die Glaubwürdigkeit des Kandidaten und seiner Partei in den aktuellen politischen Fragen!!

Hier nun eine Frage: Wie stehen Sie, Herr Hartmann zum CUMEX-Skandal und die Rolle der SPD in dieser Angelegenheit?

Nach einem Bericht in DER ZEIT, Heft-Nr. 27 sieht der Untersuchungsausschuss, mehrheitlich aus CDU und SPD zusammengesetzt keine Schuld in dem Verhalten der verantwortlichen Politiker in den Jahren 1992 bis 2012, obwohl schon ein früher Hinweis eines Staatskommissars, namens August Schäfer, über die Lücke in Gesetz hinwies und dem man hätte nachgehen müssen.

Gilt hier der bekannte Spruch: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus?

Wie heißt es so schön bei der Vereidigung der Bundesminister: Ich werde mich einsetzen und Schaden fernhalten von der Bundesrepublik und seinen Bürgern!!

Ist dies nur eine Phrase; dann arme Politik.

Gerne höre ich von Ihnen und freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Norbert Kühn

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Antwort von
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Lieber Herr Dr. Kühn,

ich schicke voraus, dass ich als stellvertretendes Mitglied des Finanzausschusses am Cum-Ex-Untersuchungsausschuss nur informativ Anteil genommen habe, ohne selbst mit der Materie befasst zu sein. Ich habe aber keinen Zweifel, dass meine Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion, allen voran unser Berichterstatter Andreas Schwarz, gewissenhaft ihre Arbeit zur Aufdeckung der Umstände erledigt haben. Der Abschlussbericht umfasst 800 Seiten, und eines ist jedem klar, der sich mit den Ergebnissen der Expertenbefragungen auseinandersetzt: Eine Gesetzeslücke hat es in Wirklichkeit nie gegeben. Diese "Lücke" haben nur diejenigen vorgetäuscht, die davon profitieren wollten, den Fiskus zu hintergehen. Aber eine mehrfache Erstattung der Kapitalertragssteuer war immer illegal, die Auslegung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, nach der dies angeblich möglich sei, war eine Täuschung.

Der Abschlussbericht stellt fest, dass in den zuständigen Behörden sachgerecht und pflichtgemäß gearbeitet wurde. Man kann dem Untersuchungsausschuss immerhin zugutehalten, dass er die Öffentlichkeit auf das kriminelle Verhalten der Beteiligten an den Cum-Ex-Machenschaften aufmerksam gemacht hat. Was seinen eigentlichen Auftrag angeht, war er gegenstandslos, wie der Bericht ebenfalls festhält: Es besteht und bestand über den strafbaren Charakter der Steuerhinterziehungen kein Zweifel. Offene Fälle werden deshalb auch weiterhin steuer- und strafrechtlich mit aller Härte verfolgt.

Für Verbrechen wie diese tragen diejenigen die Verantwortung, die sie begangen haben. Den Gesetzgeber und die Behörden trifft keine Schuld, beide sind ihren Aufgaben gerecht geworden.

Herzliche Grüße
Sebastian Hartmann

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