
(...) Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat m.E. (...) Einzig, wenn der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, als Privatperson sich durch den Staat in seinen Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten verletzt fühlen würde und auch die sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt wären, könnte er demnach Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben. (...)