Frage an Sebastian Edathy von Robert S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Edathy,
die Linkspartei wird vom Verfassungsschutz beobachtet, weil es "Anhaltspunkte für linksextremistische Bestrebungen" gäbe.
Dazu habe ich folgende Fragen die Sie mir als Vorsitzender des Inneren bestimt beantworten können.
1. Wie definieren Sie linksextremistisch?
2. Welche Beispiele dienen dafür ein extremistisches Verhalten der Linkspartei nachzuweisen?
3. Die Linkspartei setzt sich im Parlament ständig für die Einhaltung der Verfassung ein. Z.B.: Das Sozialstaatsgebot, soziale Verpflichtung des Gebrauchs von Eigentum, Verbot von Angriffskriegen, Schutz der Menschenwürde und der Bürgerrechte, Bewahrung des Grundrechts auf Asyl, Trennung von Polizei und Geheimdiensten, strikte Beachtung des Datenschutzes, aktiver Widerstand gegen Neofaschismus, um nur einige Beispiele zu nennen.
4. Sollten nicht lieber die anderen Fraktionen "Beobachtet" werden, da Sie ja offenkundig gegen die Verfassung (die ja vom Verfassungsschutz geschütz werden soll, ausser ich habe das prinzip nicht kapiert) arbeiten? Schließlich werden regelmäßig Verfassungsrechtliche bedenken geäußert.
5. Wer kontrolliert eigentlich den Verfassungsschutz?
MfG
R. Schubert
Sehr geehrter Herr Schubert,
vielen Dank für Ihre Fragen zu den Themen Linksextremismus, Linkspartei und Verfassungsschutz vom 20. Februar 2007, die ich Ihnen gern beantworte.
Hinsichtlich der Definition des Linksextremismus stimme ich mit derjenigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz ( http://www.verfassungsschutz.de ) überein: „Linksextremisten sind erklärte Gegner der Staats- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland, die sie als von Rassismus und Faschismus geprägten Kapitalismus diffamieren. Je nach ideologisch-politischer Orientierung - revolutionär-marxistisch oder anarchistisch - wollen sie ein sozialistisches/kommunistisches System oder eine ´herrschaftsfreie Gesellschaft´ (Anarchie) etablieren.“
Die Linkspartei gilt m.E. nicht als Partei des Linksextremismus, auch wenn nach Angaben des Verfassungsschutzes innerhalb der Partei einzelne Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu finden sind. Die Linkspartei weist in ihren Reihen Gruppierungen auf, die eine extremistische Ausrichtung haben, z.B. die kommunistische Plattform.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Berichte des Bundesamtes für Verfassungsschutz (www.verfassungsschutz.de).
Die von Ihnen vertretene Ansicht, dass „lieber die anderen Fraktionen“ beobachtet werden (sollten), „da sie ja offenkundig gegen die Verfassung (…) arbeiten“, weise ich entschieden zurück.
Die Kontrolle der operativen Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz erfolgt, aufgrund nachvollziehbarer Geheimhaltungsbedürfnisse, nicht wie andere Bereiche der Bundesexekutive durch das gesamte Parlament, sondern durch das sog. Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages (PKG) sowie haushaltsrechtlich durch das sog. Vertrauensgremium des Haushaltsauschusses des Bundestages nach § 10a Bundeshaushaltsordnung (BHO).
Für die Begleitung der Grundsätze der Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist der Innenausschuss des Deutschen Bundestages zuständig. Die Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz sind übrigens gesetzlich im Bundesverfassungsschutzgesetz geregelt und haben damit selbstverständlich eine klare rechtsstaatliche Grundlage.
Ich hoffe, dass ich die Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet habe.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB