(...) Ich kann gut nachvollziehen, dass durch Ihre Arbeit als Arzt in einem Hospiz ganz besonders mit den Gefahren des Tabaks vertraut sind und sich daher auch in besonderem Maße gegen Tabakkonsum engagieren. (...) Diese Selbstschädigung aber zu verbieten, grenzte an Absurdität. (...)
(...) Das von Ihnen dargestellte Szenario, „dass ausländische Behörden und Konzerne ihre Datenbank von biometrischen Daten deutscher Staatsbürger einfach und bequem bei jeder Passkontrolle ergänzen können“ trifft meines Erachtens nicht zu: Ein unbemerktes Auslesen der biometrischen Daten wird durch einen effektiven Zugriffschutz ausgeschlossen. In der ersten Phase, also bei Integration des digitalen Gesichtsbilds in den elektronischen Pass (ePass), ist der Zugang zu den Bild-Daten im Chip nur über das vorherige optische Auslesen der maschinenlesbaren Zone möglich. (...)
(...) Für den Wahlkreis (wo ich, in Rehburg, übrigens meinen Hauptwohnsitz habe) bin ich allerdings auch von Berlin aus tätig, etwa in Form der Bearbeitung von Bürgereingaben oder dem Nachgehen von Fragen, die für die Strukturentwicklung des Wahlkreises von Belang sind (zum Beispiel Straßenbau). Die Einschätzung, dass Wahlkreisarbeit nur eine Randfrage bei der Tätigkeit von Bundestagsabgeordneten ist, ist nach meiner Erfahrung falsch. Die allermeisten Kolleginnen und Kollegen, ich auch, betrachten das Wirken für den und im Wahlkreis als elementaren, sehr wichtigen Bestandteil ihrer Arbeit. (...)
(...) So regelt beispielsweise die so genannte Wohlverhaltensklausel des § 1684 Abs. 2 BGB, dass beide Eltern verpflichtet sind, dem Kind und dem jeweils anderen Elternteil den ungestörten Kontakt zueinander zu ermöglichen bzw. (...)
(...) Ihre Kritik an einer angeblich fehlenden Befassung mit der Behauptung „Die Wünsche der Wirtschaft sind unantastbar“ kann ich nicht nachvollziehen. So werden die wirtschaftlichen Belange, aber auch die Folgen der (Welt-)Wirtschaft selbstverständlich in den zuständigen Gremien behandelt. (...)
(...) 6 Abs. 2 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerte Unschuldsvermutung nicht im Zuge der Terrorismusbekämpfung in Frage gestellt werden darf. (...)