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Frage von André H. •

Frage an Sebastian Edathy von André H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,

mit der von Ihnen gewünschten Speicherung der Fingerabdrücke in den Pässen sorgen Sie dafür, dass ausländische Behörden und Konzerne ihre Datenbank von biometrischen Daten deutscher Staatsbürger einfach und bequem bei jeder Paßkontrolle ergänzen können. Können Sie mir vor diesem Hintergrund erklären, warum es Ihnen so wichtig war, dass diese Daten in den hiesigen Einwohnermeldeämtern nicht gespeichert werden?

Mit freundlichen Grüßen,

André Hercher

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hercher,

vielen Dank für Ihre Frage vom 16. Mai 2007 zur künftigen Speicherung biometrischer Daten in deutschen Reisepässen.

Im Zuge der Beratungen über die Reform des Passgesetzes, vgl. u.a. Bundestagsdrucksache 16/4138, führte der Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 23. April 2007 eine öffentliche Anhörung durch, die sich unter anderem mit der Thematik der Speicherung der digitalen Fingerabdrücke bei den Meldeämtern befasste.
Insbesondere die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU befürworteten die Speicherung, wohingegen sich die SPD-Bundestagsfraktion dagegen aussprach und verfassungsrechtliche Bedenken äußerte. Am 10. Mai 2007 einigten sich die Koalitionsfraktionen darauf, von einer dauerhaften Speicherung der Fingerabdrücke bei den Einwohnermeldeämtern abzusehen und somit eine entsprechende Datensammlung zu verhindern. Vielmehr müssen die Daten nun nach Erstellung des Passes gelöscht werden.

Das Erreichen dieses Ziels ist insbesondere auf die Verhandlungsführung der SPD-Bundestagsfraktion zurückzuführen, die sich konsequent gegen die entsprechenden Wünsche der Union durchsetzen konnte. Nach der so genannten Kernbereichsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss jedem Bürger ein Bereich der privaten Lebensgestaltung überlassen werden, der frei von staatlicher Kontrolle ist. Wenn aber die Fingerabdrücke in digitaler Form dauerhaft gespeichert würden, würde dies quasi jeden Bürger unter einen „Generalverdacht“ stellen. Dies wäre meiner Ansicht nach unverhältnismäßig und mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren.

Das von Ihnen dargestellte Szenario, „dass ausländische Behörden und Konzerne ihre Datenbank von biometrischen Daten deutscher Staatsbürger einfach und bequem bei jeder Passkontrolle ergänzen können“ trifft meines Erachtens nicht zu: Ein unbemerktes Auslesen der biometrischen Daten wird durch einen effektiven Zugriffschutz ausgeschlossen. In der ersten Phase, also bei Integration des digitalen Gesichtsbilds in den elektronischen Pass (ePass), ist der Zugang zu den Bild-Daten im Chip nur über das vorherige optische Auslesen der maschinenlesbaren Zone möglich.
Für die folgende zweite Phase, d.h. nach Integration der Fingerabdrücke, wird ein zusätzliches kryptographisches Protokoll für den Zugriff auf diese Daten verwendet. Der Zugriff kann dann nur von explizit von Deutschland dazu autorisierten Lesesystemen erfolgen. Das unberechtigte Abfragen der Biometriedaten während der Kommunikation zwischen Chip und Lesesystem wird durch Verschlüsselung verhindert. Dazu wird im Rahmen des Verbindungsaufbaus zwischen Lesesystem und Chip ein sicherer Kanal aufgebaut.
Auch eine Veränderung oder eine Speicherung der auf dem Pass gespeicherten Daten durch die ausländische Behörde ist nicht möglich: Die Daten werden durch die ausstellende Behörde elektronisch unterschrieben und der Chip wird nach der Herstellung gegen Löschen oder Ändern der Daten versiegelt.

In diesem Zusammenhang ist vor allem auch der Sinn und Zweck der Gesetzesreform zu beachten, der darin besteht, die Pässe möglichst fälschungs- und missbrauchssicher auszugestalten. Dieses Ziel wird meines Erachtens optimal und am wenigsten in die Bürgerrechte einschneidend erreicht, indem bei einer Kontrolle anhand des Fingerabdrucks, der im Pass gespeichert ist, und dem natürlichen Fingerabdruck ein Abgleich erfolgt.

Insofern halte ich den nun gefundenen Kompromiss eine sinnvolle Regelung und hoffe, Ihnen meine Position verdeutlicht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Edathy