Frage an Sebastian Edathy von Christoph B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Edathy,
in dem Artikel http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/918/111807/ wird auf Ihre Forderung verwiesen, der Ältestenrat des Bundestags sollte sich mit diesem Vorfall beschäftigen.
Warum genau? Sehen Sie tatsächlich eine Gefahr in vier nicht bewaffneten Menschen, die Ihr Interesse für die Belange dieses Landes zeigen? Wo sich die Politik doch über Politikverdrossenheit im Land beschwert?
Ich hätte mir sehr gewünscht, dass sich alle anwesenden Politiker (für einen Beschluss waren es ja nich genug, aber da will ich gar nicht meckern, da steht man als Volkssouverän inzwischen drüber) auch inhaltlich mit "Die Wünsche der Wirtschaft sind unantastbar" auseinandergesetzt hätten.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Brüning
Sehr geehrter Herr Brüning,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 28. April 2007, die ich Ihnen gern beantworte.
Sie sprechen die „Vorfälle“ in den Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages am Freitag, den 27. April 2007 an, bei denen Demonstranten Plakate im Parlament zeigten mit der Aufschrift „Die Wünsche der deutschen Wirtschaft sind unantastbar“, also in Anlehnung an Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, der die Würde des Menschen für unantastbar erklärt. Die Demonstranten sprangen zudem von der Besuchertribüne in den Plenarsaal.
Eine Beschäftigung des Ältestenrates mit dieser Thematik erachte ich als notwendig, da sich unter anderem die Frage stellt, wie trotz der Kontrollen durch den Polizei- und Sicherungsdienst die Plakate und weitere Gegenstände in die Liegenschaften des Deutschen Bundestages gelangen konnten.
Die Bauten im Berliner Parlamentsviertel sind bewusst transparent gebaut und auch der Besuchsverkehr in den Räumlichkeiten der Verfassungsorgane ist stark. Ich freue mich darüber, dass dadurch eine Atmosphäre des Miteinander und der Bürgernähe geschaffen wurde. Dennoch muss natürlich die Arbeitsfähigkeit des Parlaments gewahrt bleiben. Das bedeutet auch, dass gewährleistet werden muss, dass die Sicherheit sowohl für die Abgeordneten als auch die Mitarbeiter ausreichend ist. Ob das der Fall ist, ist eine Frage, die der Ältestenrat zu klären hat.
Der Bundestag als Verfassungsorgan muss ungestört arbeiten können. Deshalb sind Demonstrationen an Sitzungstagen innerhalb der so genannten Bannmeile unzulässig.
Ihre Kritik an einer angeblich fehlenden Befassung mit der Behauptung „Die Wünsche der Wirtschaft sind unantastbar“ kann ich nicht nachvollziehen. So werden die wirtschaftlichen Belange, aber auch die Folgen der (Welt-)Wirtschaft selbstverständlich in den zuständigen Gremien behandelt. Dabei setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion seit jeher in besonderem Maße für die Rechte der Arbeitnehmer ein und schließt eine einseitige Bevorzugung der Wirtschaft aus.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB