
(...) Ich habe bereits mehrfach öffentlich betont, dass ich der Meinung bin, dass bei der vorzunehmenden Abwägung die Sicherheit gegenüber der Freiheit stets eine dienende Funktion hat, daher setze ich mich dafür ein, dass die Freiheitsprinzipien, die es im demokratischen Rechtsstaat zu verteidigen gilt, nicht zur Disposition gestellt werden. Es gibt übrigens keine "Vollüberwachung durch die Vorratsdatenhaltung", da die entsprechenden Daten nicht vom Staat erfasst werden, sondern dieser nur in begründeten Fällen auf diese Zugriff nehmen und sie von den Telekommunikationsanbietern anfordern darf. (...)