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Frage von Michael P. •

Frage an Sebastian Edathy von Michael P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Edathy,

ich beziehe mich auf die E-Mail von Herrn Christl

Zitat:

Ich war mit dem öffentlichen Sender "radio eins" vom RBB am 21. April 2008 für ein Interview verabredet.

Die erste Frage lautete: "Wenn Sie sich morgens die Zähne putzen, sind Sie eigentlich nackt, oder haben Sie Unterwäsche an?" Als ich mich darüber verwundert zeigte, lautete die zweite Frage: "Die Frage ist Ihnen unangenehm?" Darauf hin sagte ich: "Was soll denn der Scheiß?" und habe das Gespräch beendet.

Stehen Sie als MdB nicht über solchen Dingen ?
Ich finde es schade, auch wenn möglicherweise der Radiosender etwas indiskrete Fragen gestellt hat, ihre Reaktion etwas überzogen.
Sie haben vollkommen recht das es keinen etwas angeht was Sie im Badezimmer tun.
Auch wenn die Lektüre noch so interessant.
Sie verstehen aber, daß auch wir als Bürger nicht unbedingt im Badezimmer gefilmt oder belauscht werden möchten.

Ich würde ich freuen wenn Sie deutlich Position beziehen.

Mit besten Gruß
Michael Prause

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Antwort von
SPD

Rehburg, 1. Mai 2008

Sehr geehrter Herr Prause,

ich habe mir Mühe gegeben, Ihre Frage zu verstehen. Es ist mir nur bedingt gelungen, was entweder an mir oder an Ihrer Fragestellung liegen mag.

Wer, bitte, hat die Absicht, das Badezimmer-Verhalten der Bürger/innen in Deutschland auszuspähen? Übrigens bin ich auch ein Bürger dieses Landes - "wir als Bürger" ist insofern mir gegenüber eine in jeder Beziehung unrichtige Formulierung. Das gilt auch für Ihre Frage, ob ich "als MdB nicht über solchen Dingen" stehen würde. Auch die Mitglieder des Bundestages sind Bürger, und auch sie haben Anspruch auf Achtung ihrer Bürgerrechte, und dazu gehört, wie bei allen Menschen, die Privatsphäre. Wenn Sie einem Radiosender mitteilen möchten, in welchem Bekleidungs-Zustand Sie morgens Ihre Zähne putzen, dann können Sie das gerne tun. Ich habe dazu weder Grund noch Lust.

Konkret geht es in der Debatte, auf die Sie Bezug nehmen, um Befugnisse des BKA zur Terrorismus-Abwehr. Hier insbesondere um mögliche Befugnisse, verdächtige Personen unter noch zu bestimmenden Voraussetzungen auch dann mittels akustischer und ggf. optischer Mittel überwachen zu können, wenn sich diese in Wohnungen Dritter aufhalten. Ich halte diesbezüglich - wie auf dieser Seite bereits ausgeführt - den vorliegenden Textvorschlag für unbefriedigend, weil er nicht präzise genug ist. Zwar wird klar formuliert, dass Objekt der entsprechenden Maßnahme nur der Verdächtige sein darf, die Ausweitung der Befugnisse bezüglich der Observation in Wohnungen unverdächtiger Personen ist mir aber zu offen formuliert.

Sachstand ist Folgender: Es ist ein Vorentwurf eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung bekannt geworden. Wenn sich die Bundesregierung als ein für die Gesetzgebung antragsberechtigtes Verfassungsorgan auf einen Gesetzentwurf verständigt, wird dieser dem Bundestag vorgelegt. Der Bundestag prüft dann, billigt, verwirft oder macht Änderungsvorschläge.

Ich finde es als Bundestagsabgeordneter bisweilen - so auch im konkreten Fall - befremdlich, wenn der Eindruck erweckt wird oder entsteht, dass Gesetzgebungs-Vorschläge automatisch Gesetz werden. Wäre dem so, bräuchten wir kein Parlament. Es ist aber nicht so.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB