Frage an Sebastian Edathy von Andreas G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Edathy,
besteht noch die Möglichkeit Änderungen für die Beschlussempfehlung zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz des Bundes vorzunehmen ? Die privatrechtlich geleisteten Arbeitsjahre sollten unbedingt für das Erreichen des Pensionsalters berücksichtigt werden. Wer 45 Jahre gearbeitet hat, sollte die gleiche Altersgrenze haben, unabhängig vom Arbeits/Dienstverhältnis.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Grenzdörfer
Sehr geehrter Herr Grenzdörfer,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 3. Mai 2008.
Bislang gibt es noch keine Beschlussempfehlung für das Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG), der Gesetzesentwurf der Bundesregierung befindet sich derzeit im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. In diesem Stadium sind Änderungen jederzeit möglich, erst nach Abschluss seiner Beratungen gibt der von mir geleitete und für dieses Gesetzgebungsvorhaben maßgeblich zuständige Innenausschuss seine Beschlussempfehlung ab. Anschließend stimmt der Deutsche Bundestag ab.
Die von Ihnen aufgeworfene Thematik wird derzeit diskutiert. Sie war auch bereits Gegenstand der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 7. April 2008.
Sie sollten erwägen, sich direkt an die Berichterstatter/innen der fünf Fraktionen für das DNeuG zu wenden. Es sind dies die Bundestagsabgeordneten Göbel bzw. Binninger (CDU/CSU), Ehrmann (SPD), Stadler (FDP), Pau (Linke) und Stokar (Bündnis 90/Die Grünen).
"Berichterstatter" heißt, dass diese Bundestagskolleginnen und -kollegen seitens ihrer jeweiligen Fraktionen mit der konkreten Bearbeitung des Gesetzentwurfes federführend beauftragt wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB