Berlin, den 07.06.2008
Sehr geehrter Herr Erler,
vielen Dank für Ihre Frage vom 31.05.2008 zu den Themen Datenschutz und Datenmissbrauch.
Berlin, den 07.06.2008
Sehr geehrter Herr Erler,
vielen Dank für Ihre Frage vom 31.05.2008 zu den Themen Datenschutz und Datenmissbrauch.
(...) Ich jedoch halte die Polizeiliche Kriminalstatistik – trotz ihrer Schwächen – für ein wichtiges Instrument zur Information der Öffentlichkeit, zur Beobachtung der Entwicklung der Kriminalität sowie als Hinweisgeber für Defizite bei der Verbrechensbekämpfung. (...)
(...) Aus den Reihen der Koalitionsfraktionen habe ich in dieser Woche vernommen, dass mit einem Inkrafttreten des Gesetzes noch in diesem Jahr wohl eher nicht mehr zu rechnen sein dürfte. Eine verbindliche Auskunft kann ich Ihnen diesbezüglich leider nicht geben, da der Zeitpunkt des Inkrafttretens letztlich vom Fortgang der Verhandlungen abhängig ist. (...)
(...) Meiner Einschätzung nach besteht, wie ich in meiner Antwort dargelegt habe, kein Bedürfnis für eine statistische Erhebung, welche Gefährdung von „gebürtigen“ deutschen Straftätern ausgeht, es darf keine Unterscheidung zwischen „gebürtigen“ und „eingebürgerten“ deutschen Staatsbürgern geben, das wäre diskriminierend. Wenn Sie, Herr Fischer, anderer Auffassung sind, muss ich das akzeptieren – ich jedoch bleibe bei meiner Meinung, was umgekehrt auch Sie zu akzeptieren haben. (...)
(...) Der Bericht des ARD-Magazins „Monitor“ über die Uiguren vom 22.05.2008 ist mir bekannt. (...) Meines Erachtens wird gegen elementare Menschenrechte verstoßen, wenn offenkundig unschuldige Menschen inhaftiert bleiben. (...)
(...) 2) Der Vorteil einer genaueren Aufschlüsselung nichtdeutscher Tatverdächtiger nach ihrer jeweiligen Staatsangehörigkeit ist mir nicht ersichtlich, dies wäre einerseits mit einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand verbunden und würde andererseits der polizeilichen Praxis nicht weiterhelfen. Auch für die Öffentlichkeit bleibt es ohne Belang, welcher Nationalität ein Täter war, die Aufschlüsselung danach, ob der Tatverdächtige die deutsche oder eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist daher ausreichend. (...)