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Frage von Andreas F. •

Frage an Sebastian Edathy von Andreas F. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,

die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts gibt keinen genauen Aufschluss darüber, welcher Nationalität die Tatverdächtigen im Berichtszeitraum waren, beziehungsweise wie viele der Tatverdächtigen zwar anderer Nationalität waren, aber gleichzeitig Deutsche Staatsbürger. Der Bund der Kriminalbeamten hat eine Änderung dieser Prozedur bereits vor zwei Jahren verlangt. (Link hierzu:
http://www.welt.de/print-welt/article230082/Deutsche_werden_in_der_Statistik_kriminalisiert.html )

Warum ist die Politik der Forderung der Experten noch nicht nachgekommen? Wird befürchtet, eine derartige Aufschlüsselung könnte diskriminierend sein?

Mit freundlichem Gruß

Andreas Fischer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Fischer,

besten Dank für Ihre Fragen zur PKS vom 26.05.2008.

Zur Fragen der Kriminalität nichtdeutscher Tatverdächtiger und der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) habe ich mich über diese Internet-Plattform bereits u.a. am 12. September 2007 ( http://www.abgeordnetenwatch.de/sebastian_edathy-650-5810--f72624.html#frage72624 ) und am 10. Januar 2008 ( http://www.abgeordnetenwatch.de/sebastian_edathy-650-5810--f88104.html#frage88104 ) geäußert.

Lassen Sie mich Folgendes anmerken:

1) Tatverdächtige, die, wie Sie schreiben, „zwar anderer Nationalität waren, aber gleichzeitig Deutsche“ sind, sind deutsche Staatsbürger und werden daher selbstverständlich in der PKS als Deutsche geführt. Alles andere wäre eine Diskriminierung eingebürgerter Menschen, die Art. 3 des Grundgesetzes verbietet. Wer solches fordert, ist kein Experte, sondern ein Ignorant.

2) Der Vorteil einer genaueren Aufschlüsselung nichtdeutscher Tatverdächtiger nach ihrer jeweiligen Staatsangehörigkeit ist mir nicht ersichtlich, dies wäre einerseits mit einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand verbunden und würde andererseits der polizeilichen Praxis nicht weiterhelfen. Auch für die Öffentlichkeit bleibt es ohne Belang, welcher Nationalität ein Täter war, die Aufschlüsselung danach, ob der Tatverdächtige die deutsche oder eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist daher ausreichend.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB