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Sebastian Edathy
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Frage von Holger G. •

Frage an Sebastian Edathy von Holger G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,

Ziff. 2) ihrer Antwort vom 26.5. an Herrn Fischer verwundert mich etwas. Ist ihnen wirklich nicht bekannt, dass die Staatsangehörigkeit nichtdeutscher Tatverdächtiger sehr wohl in der PKS erfasst und auch ausgewiesen wird?

Darüber hinaus hätte ich gern gewusst, ob sie meiner folgenden Aussage zustimmen:
Es ist schlicht nicht notwendig, den Migrationshintergrund von deutschen Tatverdächtigen zu erfassen. Die immer wieder mal zu lesende Behauptung auch meiner Gewerkschaft (BDK), dass dies für eine bessere Verbrechensbekämpfung erforderlich sei, ist völliger Unsinn und stimmt schon hinsichtlich der Unterscheidung nach Deutschen und Nichtdeutschen nicht. Die PKS ist eine reine Arbeitsstatistik der Polizei und hat nur als solche einen Wert. Als Basis für kriminalstrategische, -taktische oder -präventive Konzepte taugt sie nur sehr bedingt. Das wird auch nicht dadurch widerlegt, dass sie immer wieder für politische Zwecke missbraucht wird.

Mit freundlichen Grüßen
Holger Gundlach

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Antwort von
SPD

Berlin, den 07.06.2008

Sehr geehrter Herr Gundlach,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 29.05.2008.

Sie haben Recht damit, dass in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) die Staatsangehörigkeit nichtdeutscher Tatverdächtiger erfasst und ausgewiesen wird. Insofern war meine Antwort an Herrn Fischer vom 28.05.2008 nicht ganz korrekt, was ich umso mehr bedauere, als mir der Sachverhalt sehr wohl bekannt ist. Es ist, gerade in Sitzungswochen des Bundestages, so, dass ich mir aus Zeitgründen für die Antworten auf dieser Seite von Mitarbeitern Vorlagen schreiben lasse. In der Regel sind diese nicht fehlerhaft, in diesem Fall war es leider anders.

Ihren weiteren Ausführungen stimme ich insoweit zu, als dass ich – wie ich meinen vorherigen Antworten zur PKS bereits betont habe – der Meinung bin, dass es keinerlei Grund für eine Unterteilung zwischen „gebürtigen“ und „eingebürgerten“ deutschen Staatsbürgern gibt.

Die PKS weist die bekannten Schwächen auf. So wird beispielsweise nur das sog. Hellfeld einbezogen. Weiterhin können sich die Zahlen in der PKS durch ein verändertes Anzeigeverhalten, eine erhöhte oder verminderte polizeiliche Kontrolle oder einer Änderung der strafrechtlichen Normen verschieben.

Dennoch ist die Polizeiliche Kriminalstatistik die bekannteste und am häufigsten verwendete Kriminalstatistik. Mir ist bekannt, dass einige Stimmen in der kriminologischen Wissenschaft die PKS als reine Arbeitsstatistik der Polizei bezeichnen.

Ich jedoch halte die Polizeiliche Kriminalstatistik – trotz ihrer Schwächen – für ein wichtiges Instrument zur Information der Öffentlichkeit, zur Beobachtung der Entwicklung der Kriminalität sowie als Hinweisgeber für Defizite bei der Verbrechensbekämpfung.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB