Frage an Sebastian Edathy von Andreas F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Edathy,
lassen Sie mich Ihnen danken für die rasche Beantwortung meiner Frage vom 26.05. Ich finde es großartig, dass Sie sich redlich darum bemühen die an Sie gestellten Fragen alle zu beantworten, konträr zu manch anderem Abgeordneten.
Wenn Sie es gestatten, möchte gerne noch einmal auf meine Frage zur PKS zurückkommen, da ich Ihre Antwort vom 28.05 nicht ganz verstehe.
Sie stellten in Ihrer Antwort an mich die These auf, es sei für die Öffentlichkeit nicht von Belang, welcher Nationalität ein Täter sei, und schrieben, Sie verstünden nicht, welchen Sinn eine detaillierte Aufschlüsselung für die Leute vom Bund Deutscher Kriminalbeamter habe, deren Expertise ich in dem "Welt"-Artikel zitierte (Link: http://www.welt.de/print-welt/article230082/Deutsche_werden_in_der_Statistik_kriminalisiert.html ). Dieser Artikel besagt, dass der BDK die Aufschlüsselung fordert, um kriminologische Forschung betreiben zu können, da seit Jahren keine Aussage mehr getroffen werden könne darüber, welche Gefährdung von gebürtigen Deutschen Straftätern ausgehe. Dieses Ansinnen würde ja wohl eher gebürtige Deutsche diskriminieren als Deutsche mit Migrationshintergrund.
Zur Gegenfrage, ob dies überhaupt von Belang sei: Die Bürger haben ein Anrecht darauf, dass der Staat für ihre Sicherheit sorgt, und auch darauf zu erfahren, wer diese am meisten gefährdet und wo. Selbst dem unbedarften und mit Taschenrechner bewaffneten Laien wird nach einem Blick in die PKS schnell ersichtlich, dass als „Ausländer“ aufgeführte Tatverdächtige nahezu 30% aller Verbrechen begehen – und dabei nur 8,8% der Bevölkerung ausmachen.
Es muss m.E.n. möglich sein, dieses Problem ganz apolitisch zu sehen.
Deswegen meine Frage: Denken Sie nicht, es wäre um die staatlichen Bemühungen in Integrationssachen besser bestellt, wenn der Staat seine sozialen Brandherde auch in der Statistik offen behandeln würde und dadurch rascher angehen könnte?
Hochachtungsvoll,
Andreas Fischer
Sehr geehrter Herr Fischer,
ich bedanke mich für Ihre Nachfrage.
Meiner Antwort vom 28. Mai 2008 ist wenig hinzuzufügen.
Meiner Einschätzung nach besteht, wie ich in meiner Antwort dargelegt habe, kein Bedürfnis für eine statistische Erhebung, welche Gefährdung von „gebürtigen“ deutschen Straftätern ausgeht, es darf keine Unterscheidung zwischen „gebürtigen“ und „eingebürgerten“ deutschen Staatsbürgern geben, das wäre diskriminierend. Wenn Sie, Herr Fischer, anderer Auffassung sind, muss ich das akzeptieren – ich jedoch bleibe bei meiner Meinung, was umgekehrt auch Sie zu akzeptieren haben. Die Kriminalitätsstatistik unterscheidet zwischen deutschen und nicht-deutschen Tätern, das halte ich für ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB