(...) Es ist seit der letzten Novellierung des Waffenrechts verboten, feststehende Messer mit einer Klingen-Länge von mehr als 12 Zentimetern ohne legitimen Grund zugriffsbereit in der Öffentlichkeit mit sich zu führen. Es ist zudem untersagt, ohne entsprechenden Grund ein einhändig zu öffnendes Messer zugriffsbereit in der Öffentlichkeit mit sich zu führen. (...)
(...) Ich hatte heute ein Gespräch mit einem in meinem Wahlkreis wohnhaften Psychologen über Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden. Wir waren uns sehr einig darin, dass die derzeitige öffentliche Diskussion eher entlang technischer Fragestellungen geführt wird, als dass sie bei den Ursachen des Problems ansetzt. (...)
(...) Mit Sorge sehe ich, dass derzeit das Schützenwesen von verschiedenen Seiten in Misskredit gebracht und unter Generalverdacht des potenziellen Rechtsbruchs gestellt wird. (...) Ich sage Ihnen: Meinem Eindruck nach gehören Schützenvereine zu den friedlichsten Gemeinschaften überhaupt. (...)
(...) Es ist darauf angelegt, ein Höchstmaß an Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu garantieren, die Präsenz von (Anscheins-)Waffen in unserer Gesellschaft zu minimieren, die Erlangung von Waffenbesitzkarten an hohe Voraussetzungen zu knüpfen und Waffenhaltern strikte Bestimmungen für die sachgerechte und sichere Lagerung ihrer Waffen aufzuerlegen. Im Zusammenhang mit dem Amok-Lauf des 17-jährigen Tim Kretschmer ist hervorzuheben, dass in der Tat ein Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen der verschlossenen Aufbewahrung von Waffen und Munition (letztere müssen zudem in der Regel getrennt aufbewahrt werden) durch den Vater vorlag und wir es nicht mit einer Rechtslücke zu tun haben. (...)
(...) Ich spreche in meinem Wahlkreis mit Schützen, richtig. (...) Mir Lobbyismus zu unterstellen, ist eine ziemliche Unverschämtheit! (...)
Sehr geehrter Herr Chalupka,
Artikel 20 des Grundgesetzes lautet: