
(...) Die SPD-Bundestagsfraktion befürwortet die Mitnahmefähigkeit der Versorgungsansprüche von Beamten, die aus dem Beamten-Verhältnis ausscheiden möchten. Umgekehrt sollte das Beamtenrecht so weiterentwickelt werden, dass Nicht-Beamte auch zu einem späteren Lebensalter ohne Auslösung einer Bürokratie-Lawine in ein Beamten-Verhältnis eintreten können. Beides trägt dem sinnvollen Ziel einer stärkeren Durchlässigkeit von Beamten- und Nicht-Beamten-Sphäre Rechnung. (...)