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Frage von Tobias M. •

Frage an Sebastian Edathy von Tobias M. bezüglich Verkehr

PKW-Umweltzonenregelung grundgesetzkonform?

Sehr geehrter Herr Edathy,

ich fahre einen VW Polo IV 1.9 SDI 64 PS, von 11/2004. Verbrauch 4,8 l Diesel auf 100 km, Euro 3. Gekauft habe ich das Fahrzeug 6/2008
Für dieses Fahrzeug gibt es auf dem Markt derzeit noch keinen Partikelfilter. Derzeit hat es eine gelbe Umweltplakette.
Ab 1.1.2010 sollen in Hannover und Berlin nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren dürfen.
Diese kann ich aber derzeit nicht bekommen, da dies nur mit Partikelfilter möglich wäre.

Ich fahre im Jahr nur 6.000 km und nutze viel das Fahrrad..

Partikelfilter müssen lt. Norm gerade einmal 30% der Partikel aus dem Abgas herausfiltern. Und selbst dieser Wert wird / wurde von einigen Partikelfilter-Anbietern nicht erreicht.
Auch sonst ist der Partikelfilter umstritten.

Ist es nicht unbillig und ein zu starker Eingriff in meine Grundrechte, dass ich mir nach gerade einmal einem guten Jahr - trotz des minimalen Nutzens für die Umwelt und trotz meines insgesamt weit überdurchschnittlich umweltschonenden Verhaltens - ein neues Auto kaufen soll? (Und dieses neue Auto dürfte ein viel umweltschädlicherer Mercedes S-Klasse sein...)
Die Glühbirnen werden zwar auch abgeschafft. Aber erstens dürfen die alten alle aufgebraucht werden und zweitens gibt es mit Energiesparlampen und Halogenlampen passablen Ersatz.

Zusätzlich gäbe es mit dem Partikelfilter das Problem, dass diese sich nicht mit überwiegenden Kurzstreckenfahrten vertragen. Ich müsste also nur damit sich der Partikelfilter wieder regenerieren kann, gelegentlich weitere Strecken fahren - auch nicht gerade umweltschonend.

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Mühe bei der Beantwortung meiner Anfrage!

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Maurer

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Antwort von
SPD

Rehburg, 2. Juni 2009

Sehr geehrter Herr Maurer,

vielen Dank für Ihre Frage vom 28. Mai 2009 zum Thema Partikelfilter für Dieselfahrzeuge und Umweltzonen.

Mit der Verabschiedung der „Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge“ vom 10. Oktober 2006 hat die Bundesregierung unter anderem aufgrund europarechtlicher Vorgaben die Einrichtung von Umweltzonen in Deutschland als Maßnahme zur Einhaltung der Luftgrenzwerte für Feinstaub und Stickstoffoxid ermöglicht. In eine Umweltzone dürfen nur Kraftfahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen einfahren, was sich nach ihrer Euro-Abgasnorm sowie dem Feinstaubausstoß richtet. Die Umweltzonen werden allerdings nicht zentral, sondern von den Kommunen festgesetzt. Soweit Berlin und Hannover Fahrten im Stadtgebiet ab dem Jahr 2010 an eine grüne Plakette binden, so gehen sie damit einen schnelleren und weiteren Schritt als andere Städte. Eine Übersicht über die verschiedenen Umweltzonen in der Bundesrepublik finden Sie unter auf den Internetseiten des Bundesumweltministeriums unter http://www.bmu.de/luftreinhaltung/doc/40590.php.

Grund für die Verordnung war, dass Feinstaub aus Dieselruß ohne Zweifel die Gesundheit gefährdet. Die feinen Partikel greifen insbesondere die Atemwege an. Husten, Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme und Krebs sind mögliche Folgen. Durch Feinstaub verkürzt sich das Leben jedes Menschen in Deutschland um durchschnittlich 10 Monate. In Städten und Ballungsgebieten sind die Hauptverursacher des Feinstaubs vor allem ungefilterte Diesel-Pkw, Transporter, Lkw und Busse. Allerdings lässt sich der Schadstoffausstoß durch den Einbau von Partikelfiltern leicht reduzieren. Neue Diesel-Pkw sind inzwischen fast vollständig serienmäßig mit geregelten bzw. geschlossenen Partikelfiltern ausgestattet. Mir ist allerdings bewusst, dass bei älteren Diesel-Kraftfahrzeugen noch Nachrüstbedarf besteht. Bis Ende 2009 wird die Partikelfilter-Nachrüstung bei Diesel-Pkw daher mit einmalig 330 Euro steuerlich gefördert, was nahezu die Hälfte der durchschnittlichen Anschaffungskosten ausmacht. Rußfilter leisten einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität und erhöhen nebenbei auch den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs. Nicht zuletzt erhalten nachgerüstete Dieselfahrzeuge eine bessere Feinstaubplakette und sichern damit in vielen Fällen die freie Fahrt in die Umweltzonen.

Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie sich angesichts der von Ihnen genannten Gründe und aufgrund Ihres Fahrverhaltens kein neues Auto kaufen möchten. Meiner Kenntnis nach werden inzwischen aber für immer mehr (ältere) Autos Partikelfilter zur Nachrüstung angeboten. Weitere Informationen hierüber finden Sie u.a. unter http://www.adac.de/Auto_Motorrad/Umwelt/Russpartikelfilter/default.asp. Da die grüne Plakette ab dem kommenden Jahr zunächst erst für zwei Städte verpflichtend sein wird und zudem eine Vielzahl der Filter eine Partikelreduktion von 50% erreichen und damit erheblich dem Umweltschutz dienen, kann ich – zumindest, sofern eine Nachrüstung rechtzeitig möglich sein wird – keinen besonders schweren Grundrechtseingriff erkennen. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass bereits zum Zeitpunkt des Kaufs Ihres Autos – im Juni 2008 – die Feinstaubverordnung in Kraft war und darüber hinaus die weitergehenden Planungen über die Umweltzonen abgeschlossen bzw. vorangeschritten waren. Insofern hätten Sie sich bereits damals der Problematik bewusst sein können. Schließlich können die Kommunen es Anwohnerinnen und Anwohnern erlauben, zu ihren Wohnungen zu fahren, auch wenn die Umweltkriterien nicht erfüllt sind. Ob dies in Ihrem Wohnort der Fall ist, kann ich nicht beurteilen.

Soweit Sie konkret Bedenken bezüglich der Entscheidungen des Rates der Stadt Hannover in Sachen Umweltzone haben, steht es Ihnen selbstverständlich frei, sich an die für diese Entscheidungen Verantwortlichen zu wenden: Das bin nicht ich, das ist der Stadtrat von Hannover.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB