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SPD
• 26.11.2008

(...) 1. Ihre Ausführungen bezüglich der mit der Reform des Beamtenrechts durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) umzusetzenden Vorruhestandsregelung sind unrichtig. Das DNeuG sieht vor, dass wie in der gesetzlichen Rentenversicherung die Altersgrenzen schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben werden (in den Jahren 2012 bis 2029, wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung auch). (...)

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SPD
• 26.11.2008

(...) Die daraufhin folgende Auszahlung der Nachzahlungen obliegt ausschließlich den zuständigen Behörden. Da das DNeuG einen konkreten Zeitpunkt für die Auszahlung nicht vorsieht, kann ich nicht absehen, zu welchem Datum diese erfolgen wird. Ich gehe von einer Auszahlung im ersten Quartal des kommenden Jahres aus, möchte Sie aber bitten, sich mit Ihrer Frage an die für die Auszahlung Ihrer Besoldung zuständige Zahlstelle zu wenden. (...)

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SPD
• 15.11.2008

(...) auf Grund richterlicher Anordnung". Für ein heimliches Betreten der Wohnung für die Schaffung der Voraussetzungen einer Online-Durchsuchung müsste das Grundgesetz geändert werden. Ich lehne dies ab, weil ein weiteres Aufweichen der Unverletzlichkeit der Wohnung in meinen Augen problematisch wäre. (...)

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SPD
• 17.11.2008

(...) Das Inkrafttreten des DNeuG ist nicht an die Erfüllung des Prüfauftrages des Bundestages an die Bundesregierung bezüglich der Mitnahmefähigkeit von Versorgungsanwartschaften gekoppelt. Die Befristung des Prüfungszeitraumes bis zum 31. (...)

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SPD
• 17.11.2008

(...) Zur wirkungsgleichen Übertragung der Reduzierung von Schul-, Ausbildungs- und Hochschulzeiten als bewerteten Anrechnungszeiten durch das Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesesetz von 2004 auf die Versorgung der Bundesbeamten können, wie Sie richtigerweise schreiben, Zeiten der Hochschulausbildung künftig nur noch in einem Umfang von 855 Tagen als ruhegehaltsfähige Dienstzeit berücksichtigt werden. (...)

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SPD
• 14.11.2008

(...) 1) Weil eine Überarbeitung des BKA-Gesetzes aufgrund der Verfassungsänderung aus dem Jahr 2006 notwendig ist, gemäß derer das Bundeskriminalamt für die "Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus" (Grungesetz-Artikel 73) unter bestimmten Voraussetzungen zuständig ist. Nach dem neuen BKA-Gesetz ist die BKA-Zuständigkeit dann gegeben, wenn innerhalb Deutschlands eine länderübergreifende Gefahr besteht, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist bzw. diese um BKA-Hilfe ersucht. (...)

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