Frage an Sebastian Edathy von Kerstin R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Edathy!
Vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage zum DneuG vor kurzer Zeit.
Heute wende ich mich nochmals im Zusammenhang mit diesem Thema an Sie.
Der Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind soll rückwirkend zum Januar 2007 nachgezahlt werden.
Können Sie einschätzen,wann es zu dieser Nachzahlung kommt ?
Als Mutter von 4 Kindern würde ich mich über eine zeitliche Einschätzung sehr freuen und hoffe,dass Sie mir auch ein zweites Mal so fundiert antworten werden.
Herzliche Grüße und Danke für Ihre Bemühungen.
Kerstin Raabe
Berlin, 26. November 2008
Sehr geehrte Frau Raabe,
vielen Dank für Ihre Frage vom 15. November 2008 zum Zeitpunkt der durch die Verabschiedung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (DNeuG) beschlossenen Nachzahlung des erhöhten Familienzuschlags für kinderreiche Beamtenfamilien.
Die Abstimmung über das DNeuG im Bundesrat ist für den 19. Dezember 2008 vorgesehen. Anschließend wird das Gesetz vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet. Die daraufhin folgende Auszahlung der Nachzahlungen obliegt ausschließlich den zuständigen Behörden. Da das DNeuG einen konkreten Zeitpunkt für die Auszahlung nicht vorsieht, kann ich nicht absehen, zu welchem Datum diese erfolgen wird. Ich gehe von einer Auszahlung im ersten Quartal des kommenden Jahres aus, möchte Sie aber bitten, sich mit Ihrer Frage an die für die Auszahlung Ihrer Besoldung zuständige Zahlstelle zu wenden. Diese wird Ihnen eine konkretere Antwort geben können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB