Frage an Sebastian Edathy von Olaf S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Edathy,
gemäß einer ddp-Meldung vom Mai diesen Jahres
(z.B hier http://www.die-topnews.de/bka-gesetzentwurf-spd-innenpolitiker-draengen-auf-aenderung-38486 ) haben Sie seinerzeit zwei wesentlich Kritikpunkte am damals vorliegenden BKA-Gesetzentwurf formuliert:
1. die Kontrolle der bei einer "Online-Durchsuchung" erhobenen Daten auf kernbereichsrelevante Erkenntnisse durch Bedienstete des BKA ($20k Abs. 7)
2. die Ermächtigung zur optischen Wohnraumüberwachung von Kontakt- und Begleitpersonen (§20h Abs. 1)
Beide Regelungen sind, m.E. unverändert gegenüber dem zum Mai vorliegenden Gesetzentwurf, im jetzt beschlossenen Gesetz enthalten.
Dennoch haben Sie in der namentlichen Abstimmung zugestimmt. Warum?
Sehr geehrter Herr Schlüter,
ich bedanke mich für Ihre Frage vom 14. November 2008.
Sie sind nur bedingt gut informiert: Der Kernbereichsschutz bei der Auswertung von Online-Durchsuchungs-Erkenntnissen wurde zwischenzeitlich gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf deutlich verbessert, worauf ich in diesem Forum bereits eingegangen bin.
Bei der Wohnraumüberwachung bei sogenannten Kontakt- und Begleitpersonen konnte ich meine Anregungen hingegen nicht durchsetzen.
Warum habe ich am Ende zugestimmt?
1) Weil eine Überarbeitung des BKA-Gesetzes aufgrund der Verfassungsänderung aus dem Jahr 2006 notwendig ist, gemäß derer das Bundeskriminalamt für die "Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus" (Grungesetz-Artikel 73) unter bestimmten Voraussetzungen zuständig ist. Nach dem neuen BKA-Gesetz ist die BKA-Zuständigkeit dann gegeben, wenn innerhalb Deutschlands eine länderübergreifende Gefahr besteht, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist bzw. diese um BKA-Hilfe ersucht.
2) Weil ich nicht der König von Deutschland bin, sondern einer von 612 Bundestagsabgeordneten und wir in einer Demokratie leben. Meine Fraktion befindet sich zudem in einer Koalition und trägt Regierungs- und damit Handlungsverantwortung. Soweit es um Sachfragen geht, vollzieht sich innerhalb von Koalitionen ein Meinungsbildungsprozess, an dessen Ende eine Mehrheitsentscheidung steht. Auch wenn man im Detail nicht einverstanden ist, ist es eine Frage der Demokratiefähigkeit, zu Kompromissen bereit zu sein. Die Alternative wäre Handlungsunfähigkeit für parlamentarische Mehrheiten.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB