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Sebastian Edathy
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Frage von Heideline G. •

Frage an Sebastian Edathy von Heideline G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Edathy,

die SPD hat ein Gesetz durchgebracht, dass die Verlängerung der Vorruhestandsregelung für Beamte bis 2012 beeinhaltet, damit diese mehr Beamte warnehmen können.
Weshalb verweigert die Politik, allen voran die SPD um Müntefering, den normalen Steuerzahlern, Arbeitern und Ángestellten eine Verlängerung der Vorruhestandsregelung ?
Weshalb werden für Beamte Studienzeiten für die Pension angerechnet, den normalen Rentenbeziehern dies aber von der SPD verwehrt?
Weshalb werden für die Bestimmung der Beamtenpension nur die letzten, gut bezahlten, Jahre herangezogen, für Rentenbezieher aber alle Jahre?
Weshalb werden Beamte so total bevorzugt, dies gilt sogar bei der KFZ- und sonstigen Versicherungen? Beamte haben einen riesigen, geldwerten, Vorteil, sie sind unkündbar, kennen keine sozialen Ängste, ein extrem hohes Gut.

Herr Edathy, wie hoch ist der prozentuale Beamtenanteil unter den Bundestagsabgeordneten, die dies beschlossen haben?

Mit freundlichen Grüßen
Heideline Grossmann

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Antwort von
SPD

Berlin, 26. November 2008

Sehr geehrte Frau Grossmann,
Ihre Fragen vom 15. November 2008 habe ich gelesen. Hierzu teile ich Ihnen gerne das Folgende mit:

1. Ihre Ausführungen bezüglich der mit der Reform des Beamtenrechts durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) umzusetzenden Vorruhestandsregelung sind unrichtig. Das DNeuG sieht vor, dass wie in der gesetzlichen Rentenversicherung die Altersgrenzen schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben werden (in den Jahren 2012 bis 2029, wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung auch). Ausnahmeregelungen gibt es nur für die Beamten bei Postnachfolgeunternehmen. Das betrifft insbesondere den Bereich der Post AG und der Telekom.

2. Das Altersteilzeitgesetz, welches den Vorruhestand für nichtverbeamtete Arbeitnehmer regelt, endet nicht 2009. Auch danach können Arbeitnehmer die Möglichkeit der Altersteilzeit in verschiedenen Varianten nutzen. Allerdings kann die arbeitsmarktbedingte Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) lediglich bis Ende 2009 beantragt werden. Vereinbarungen über ungeförderte Altersteilzeit sind über diesen Zeitpunkt hinaus möglich. Die Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Vereinbarung über die Altersteilzeit zumindest bis zum Rentenalter erstrecken muss.

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag setzt sich jedoch auch für eine Fortführung der BA-geförderten Altersteilzeitregelungen ein. So ist eine Gesetzesänderung vorstellbar, nach der die Förderung durch die BA befristet bis zum Jahr 2015 dann erfolgt, wenn ein Unternehmen frei werdende Stellen mit Ausbildungsabsolventen und -absolventinnen in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen besetzt.

3. Mit dem DNeuG wird eine wirkungsgleiche Übertragung der Streichung von Schul-, Ausbildungs- und Hochschulzeiten als bewertete Anrechnungszeiten durch das Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesesetz aus dem Jahr 2004 auf die Versorgungsregelungen vorgenommen. Dies soll durch eine Änderung des §12 des Bundesversorgungsgesetzes, mit der die als ruhegehaltsfähige Dienstzeit zu berücksichtigende Hochschulausbildung auf 855 Tage begrenzt wird, erreicht werden. Schulzeiten sind bereits jetzt nicht als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten zu berücksichtigen.

4. Grundsätzlich werden auch bei der Berechnung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung höhere Verdienste, für die Beiträge gezahlt wurden, berücksichtigt. So werden bei der Berechnung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtige Verdienste ab der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze mit 2,1 Entgeltpunkten angerechnet, während ein Verdienst bis zur Beitragsbemessungsgrenze jeweils mit lediglich einem Entgeltpunkt angerechnet wird.

5. Ihre Frage zu Versicherungskonditionen für Beamte scheint mir primär polemischen Charakters zu sein. Deswegen möchte ich die von Ihnen vorgebrachten Halb- und Unwahrheiten nicht kommentieren.

6. Wenn Sie darauf hinweisen, dass Beamte privilegiert seien, sollten Sie auch einen Blick auf den Vergleich von Beamten- und Angestelltengehältern werden. Gerade weil Beamte im Prinzip unkündbar sind, erzielen sie in der Regel bei gleicher Aufgaben- und Verantwortungswahrnehmung ein geringeres Gehalt.

7. Falls Sie konkrete Nachfragen haben und nicht nur Vorurteile artikulieren möchten, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB