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Frage von Peter B. •

Frage an Sebastian Edathy von Peter B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Hr. Edathy,

zunächst einmal möchte ich Ihnen meinen persönlichen Dank dafür aussprechen, dass Sie in diesem Forum die Zeit und Geduld aufbringen, um auf aktuelle politische Fragestellungen einzugehen.

Ich habe erfahren, dass der Bundestag am 12.11.08 das Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) verabscheidet hat. Da ich von den Änderungen im Laufbahnrecht betroffen bin, würde mich interessieren, wann Sie mit dem Inkrafttreten des Gesetzes 2009 rechnen.

Darüber hinaus hat der Bundestag die Regierung aufgefordert, bis zum 31.01.2009 ein Konzept zur Mitnahmefähigkeit der Versorgungsanwartschaften vorzulegen. Ist das Inkrafttreten des DNeuG nun an diese Regelung zu den Versorgungsanwartschaften gekoppelt oder können die übrigen Teile des DNeuG auch ohne diese Regelung in Kraft treten?

Für Ihre Bemühungen herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

P. Bergedorf

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bergedorf,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 14. November 2008 zum
Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG).

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Die Abstimmung im Bundesrat ist für den 19. Dezember 2008 vorgesehen. Da Regelungen des Bundesbeamtenrechtes nicht der Zustimmung der Länder bedürfen, wird der Beschluss des Bundestages in der Sache nicht "gekippt" werden können.

Das Inkrafttreten des DNeuG ist nicht an die Erfüllung des Prüfauftrages des Bundestages an die Bundesregierung bezüglich der Mitnahmefähigkeit von Versorgungsanwartschaften gekoppelt. Die Befristung des Prüfungszeitraumes bis zum 31. Januar 2009 soll aber eine Vornahme der notwendigen gesetzlichen Änderungen noch in dieser Legislaturperiode ermöglichen. Das gilt aber unabhängig vom Inkrafttreten des DNeuG.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB