(...) Wenn aber Sie fragen, ob ich "die Vorratsdatenspeicherung prinzipiell" ablehne, dann bitte ich zu berücksichtigen, dass auch zahlreiche "auf Vorrat" gespeicherte Daten vorhanden sind, die nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Wenn Sie z.B. einen Mobilfunkvertrag abschließen, besteht für Sie als Kunde die Möglichkeit, eine Speicherung ihrer (eigenen) Verkehrsdaten zu veranlassen (damit Sie eine Mobilfunkrechnung nachträglich überprüfen können und dem Mobilfunkanbieter damit eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen und eine Auskunftspflicht für die Einzeverbindungen auferlegen können). (...)