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Frage von Hendrik L. •

Frage an Sebastian Blumenthal von Hendrik L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Blumenthal,

nach dem heutigen Verfassungsgerichtsurteil zur Vorratsdatenspeicherung interessiert mich Ihre Antwort auf folgende Frage:

Sind Sie grundsätzlich bereit die EG-Richtline 2006/24/EG in deutsches Recht umzusetzen und mit Ihrer Stimme dafür zu sorgen, dass verdachtsunabhängig die Verbindungsdaten aller Deutschen aufgezeichnet werden? Oder lehnen Sie die Vorratsdatenspeicherung prinzipiell ab und werden unabhängig von den Zugriffshürden keinem derartigen Gesetz zustimmen?

Mir ist bewusst, dass es noch keinen konkreten Gesetzesentwurf diesbezüglich gibt. Deshalb bezieht sich meine Frage ausschließlich auf den in der EG-Richtline fixierten Kern der Vorratsdatenspeicherung.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Lüth

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Lüth,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

nein - dazu bin ich nicht bereit. Vielmehr ist jetzt EU-Kommissarin Viviane Reding am Zuge. Sie muss ihrer Bringschuld nachkommen und die Vorratsdatenspeicherung sorgfältigst überprüfen - v.a. im Hinblick auf die verdachtsunabhängige Speicherung der Verbindungsdaten. Solange sie das 1. noch nicht getan hat und 2. mir keine Ergebnisse ihrer Übeprüfung, vorliegen, gibt es für mich in dieser Hinsicht nichts zuzustimmen.

Wenn aber Sie fragen, ob ich "die Vorratsdatenspeicherung prinzipiell" ablehne, dann bitte ich zu berücksichtigen, dass auch zahlreiche "auf Vorrat" gespeicherte Daten vorhanden sind, die nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Wenn Sie z.B. einen Mobilfunkvertrag abschließen, besteht für Sie als Kunde die Möglichkeit, eine Speicherung ihrer (eigenen) Verkehrsdaten zu veranlassen (damit Sie eine Mobilfunkrechnung nachträglich überprüfen können und dem Mobilfunkanbieter damit eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen und eine Auskunftspflicht für die Einzeverbindungen auferlegen können). Und diese Möglichkeit wird von vielen Kunden auch in Anspruch genommen und diese Entscheidung soll aus meiner Sicht auch weiterhin jeder Nutzer eigenverantwortlich treffen können.

Entscheidend ist - wie der Begründung des Urteils aus Karlsruhe zu entnehmen - dass die Verkehrsdaten nicht im Auftrag des Staates von den Providern gesammelt werden müssen.
Die Daten dürfen nicht direkt für den Staat, sondern müssen weiterhin durch die Internetprovider gespeichert werden. Sie bleiben damit "verteilt auf viele Einzelunternehmen und stehen dem Staat unmittelbar als Gesamtheit nicht zur Verfügung", so die Richter. Diese Feststellung ist aus meiner Sicht von zentraler Bedeutung und entspricht meinem Verständnis von Staat und freier Bürgergesellschaft.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Sebastian Blumenthal