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Sebastian Blumenthal
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Frage von Frank N. •

Frage an Sebastian Blumenthal von Frank N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Blumenthal,

Die Erhöhung des Schonkapitals, wie Sie es nennen hilft leider nur 0,2% der ALGII-Empfänger. AlhII-Empfänger, welche schon lange diese Leistungen beziehen, haben nichts davon!!!! Es ist ein Schritt in die richtige Richtung!!!
Meine Fragen an Sie:
Wann werden die ALGII-Bezüge der Inflation angepasst? Die Stromkosten sind schon fast für einen ALGII-Empfänger nicht mehr bezahlbar!!! Um diese Kosten bezahlen zu können müssen andere Positionen dafür verwendet werden!
Wann werden endlich die AlgII Empfänger endlich etwas von der Erhöhung der Kindergeldbeträge haben?
Warum werden Beträge welche durch die Argen zuviel bezahlt wurden(KINDERGELD) wieder zurück gefordert?, Der Fehler lag ja bei den Argen und nicht bei den ALGII-Empfängern.

Viele Grüße
Frank Neumann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Neumann,

Sie haben darauf hingewiesen, dass die Verdreifachung des Schonvermögens
„nur“ 0,2% der ALG II aktuellen Bezieher besser stellt. Diese Zahl entstammt
einer Hochrechnung auf das Bundesgebiet auf Grundlage einer Erhebung im Bundesland Sachsen, ist also zunächst einmal eine reine Annahme. Ferner
bitte ich zu berücksichtigen, dass folgender Punkt dabei völlig unberücksichtigt
wurde: Wer (wie vor der Verdreifachung des Schonvermögens) Geld gespart hatte, welches höher war als 250 EUR/Lebensjahr, der hatte überhaupt kein ALG II erhalten. Dieser Personenkreis wurde ja gezwungen, erst seine Ersparnisse aufzubrauchen, um dann ALG II zu erhalten. Diese Anzahl taucht in der Hochrechnung überhaupt nicht auf. Hier geht es also konkret darum, dass ab jetzt auch Menschen unterstützt werden, die vorher nicht unterstützt worden sind.

Zu Ihren Fragen:

Eine Anpassung der ALG II Bezüge an die Inflation würde z.B. in der aktuellen Preisentwicklung niemanden besser stellen. So hatte es während des Jahres 2009 sogar Phasen gegeben, in denen die Verbraucherpreise zurückgegangen sind. Betrachtet man nun bestimmte Gütergruppen, dann ergibt sich für das Jahr 2009 (nach Angaben des Statistischen Bundesamtes) das Bild, das z.B. die Preise für Strom, Gas, Warmwasser und Miete sich während eines Jahres um 0,4 Prozent verteuert haben - demgegenüber haben sich die Preise für Nahrungsmittel um 1,4% verbilligt. Deswegen würde - wie gesagt - die von Ihnen geforderte Anpassung der ALG II Bezüge an „die Inflation“ die Leistungsempfänger nicht besser stellen.

Um aber bei Ihrem Stromkostenbeispiel zu bleiben:

Im monatlichen Eckregelsatz von 345 Euro sind 8 Prozent für Energiekosten und Instandhaltung der Wohnung vorgesehen. Ein darüber hinaus gehender Bedarf für die Stromversorgung muss daher zu den Kosten der Unterkunft gezählt werden. (Hierbei muss ich aber darauf hinweisen, dass es sich um keine Rechtsauskunft handelt.)

Herr Neumann - Sie haben in Ihrem Stromkostenbeispiel auf einen Umstand hingewiesen, auf den ich im Wahlkampf auch hingewiesen habe. Wir haben das Problem, dass die steuerfinanzierten Transferleistungen von einer Vielzahl von Behörden verwaltet, umverteilt und ausgezahlt werden. Daraus ergibt sich eine Vielzahl von Antragsstellungen, Prüfungen, Bescheiden und fehlerhaften Bescheiden. Deswegen schlagen wir von der FDP das Bürgergeld vor, das diese Transferleistungen zu einer einzigen Leistung bündelt und auch über eine einzige Stelle abgewickelt wird. Im Koalitionsvertrag haben wir dazu einen Prüfauftrag vereinbart.

Zu Ihrer Frage des Kindergeldes:

Das Kindergeld ist zum Teil Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums von Kindern - zum Teil ist es eine Sozialleistung, die unabhängig vom Einkommen der Eltern für Kinder gezahlt wird. Der Grundsatz, dass das Kindergeld als Sozialleistung unabhängig vom Einkommen der Eltern für Kinder gezahlt wird, gilt bei ALG II Beziehern nicht - und zwar zu deren Vorteil. Denn die Sozialleistungen, die die Kinder von ALG II Beziehern erhalten, sind höher als das Kindergeld - daher würde die von Ihnen vorgeschlagene Anpassung der ALG II-Leistungen an das Kindergeld keinen ALG II-Bezieher besser stellen. Das Gegenteil wäre der Fall: Das Kindergeld beträgt ja 184 EUR. Die Regelleistungen betragen für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres dagegen 60 Prozent der maßgebenden Regelleistung eines Alleinstehenden (359 Euro Stand 1.07.2009), also derzeit 215 Euro, und für Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 70 Prozent der maßgebenden Regelleistung demgemäß 251 Euro und für Jugendliche ab Beginn des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, 80 Prozent der Regelleistung, also 287 Euro, wenn sie der Bedarfsgemeinschaft der Eltern angehören. (Außerdem werden die anteiligen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen.)
Dass die ARGEn Zahlungen wieder zurückfordern, die versehentlich „zuviel bezahlt wurden“, ist absolut plausibel - dabei ist es auch unerheblich, dass die ARGEn selbst die Fehlüberweisungen verschuldet haben. Wenn Sie z.B. einer Person oder einem Unternehmen (z.B. als Bezahlung) Geld überweisen und dabei versehentlich zu viel überweisen, dann haben Sie einen Rechtsanspruch auf den zu viel gezahlten Betrag und können das Geld zurückfordern (und der Zahlungsempfänger muss dementsprechend das zu viel gezahlte Geld auch wieder an Sie zurückzahlen).

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Sebastian Blumenthal