(...) Das Problem verhält sich aus meiner Sicht folgendermaßen: im Zuge der “Hartz”-Reformen hat seinerzeit die Rot-Grüne Bundesregierung versucht, Arbeitslose darin zu unterstützen, sich selbstständig zu machen. Das ist ein grundsätzlich sinnvolles Anliegen - allerdings wurden die Wechsel in die Selbstständigkeit durch Maßnahmen wie die “Ich-AG-Förderung” oder den Gründungszuschuss unterstützt, die die Frage der Alterssicherung aber völlig ausgeklammert haben. (...)
(...) Der Einführung eines Leistungsschutzrechts in der vom BMJ bisher vorgesehenen Struktur mit Lizenzgesellschaft/ Verwertungsgesellschaft stehe ich skeptisch gegenüber und habe meine Kritik daran bereits in die Bundestagsfraktion eingebracht. Für mich stellt sich die ordnungspolitische Frage, ob der Staat hier ein neues Vergütungssystem erschaffen muss, während die Verlage mit digitalen Geschäftsmodellen gerade beginnen, Gewinne und Erträge zu erzielen. (...)
(...) Diese Position lehne ich ab - ich bleibe dabei: wenn ein Bundesland kein CCS möchte, dann CCSs es ihre Anwendung unterbinden können (so wie wir als FDP es für Schleswig-Holstein auch getan hätten, wenn Rot-Grün im Bundesrat nicht blockiert hätte). (...)
(...) Der aktuelle Stand sieht also so aus, dass Youtube bestimmte Songs sperrt, weil sich Youtube/Google nicht mit den Rechteinhabern einigen kann (das können Verwertungsgesellschaften wie die GEMA sein, aber auch die Songschreiber/Komponisten, Musiker, Musiklabel etc.). Youtube/Google sperrt Songs aber auch dann, wenn sie sich noch gar nicht um die Rechte bei den Rechteinhabern bemüht hat. (...)
(...) Der Betrieb von Erdgasfahrzeugen wird vom Staat auf diverse Möglichkeiten gefördert, am deutlichsten aber im Bereich der Treibstoffkosten. Die Bundesregierung hat bis 2018 einen festen Steuersatz für Erd- und Autogas beschlossen, der nur bei 20% der Steuern für normales Benzin liegt. (...)
(...) Eine kurze Anmerkung zum Hintergrund der ALG I-Berechnung: Die von Ihnen angesprochene Regelung ist nicht „von den Politikern so beschlossen“ worden - es handelt sich um eine von der damaligen rot-grünen Bundesregierung initiierte Regelung. Im Zuge der „Hartz“-Gesetze hatte die Rot-Grüne-Bundesregierung im Jahre 2005 die Leistungsdauer des ALG I an die Dauer der Anwartschaft angeglichen - wobei für die Anwartschafts- und die Leistungsdauer ein kaufmännisches Jahr zu Grunde gelegt worden ist. Einfach ausgedrückt: Wer innerhalb der „Rahmenfrist“ 360 Tage lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist, erwirbt einen Anspruch auf ALG I - für eine Dauer von ebenfalls 360 Tagen. (...)