Frage an Sebastian Blumenthal von Olga K. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Blumenthal,
auch wenn sie schon einige Monate her ist, bezieht sich meine Frage auf die Abstimmung bezüglich der unterirdischen Speicherung von CO2.
Hierbei interessieren mich die Gründe, die Sie dazu bewogen haben, sich für eine unterirdische Speicherung von CO2 auszusprechen.
Über ein kleines Statement ihrerseits würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Olga Katzendorn
Sehr geehrte Frau Katzendorn,
vielen Dank für Ihre Email. Hinsichtlich Ihrer Annahme, ich hätte mich für eine unterirdische Speicherung ausgesprochen bedarf es einer Korrektur - ich habe mich vielmehr gegen eine unterirdische Speicherung von CO2 ausgesprochen. Dies können Sie dem Gesetzestext entnehmen - da heißt es in § 2, Absatz 5: “Die Länder können durch Landesgesetz bestimmen, dass eine Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung nur in bestimmten Gebieten zulässig ist oder in bestimmten Gebieten unzulässig ist.”
Aktuell ist die CCS-Technologie gesetzlich nicht geregelt. D.h. wir brauchen ein Gesetz, in dem wir klarstellen, wann die CCS-Technologie zulässig ist und wann nicht. Der oben zitierte Paragraf stellt klar, dass die einzelnen Bundesländer selbst entscheiden müssen, ob sie die CCS-Technologie zulassen möchten. Wir in Schleswig-Holstein (sowohl wir Bundestagsabgeordneten von der FDP als auch unsere FDP-Landtagsfraktion und die FDP-Mitglieder der schleswig-holsteinischen Landesregierung) haben deutlich gemacht, dass CCS für uns nicht in Frage kommt. Deshalb haben wir auch auf Landesebene eine gesetzliche Regelung vorbereitet, die festlegt, dass CCS (in jeder Form) in ganz Schleswig-Holstein unzulässig ist.
Leider ist es nun so, dass die SPD und Rot-Grün regierten Bundesländer im Bundesrat dagegen sind, die Bundesländer selbst entscheiden zu lassen. Rot-Grün fordert stattdessen, dass kein Bundesland CCS auf seinem Gebiet untersagen kann. Für bestimmte Anwendungen (z.B. bei “industriebedingten Emissionen” bzw. zu Forschungszwecken) grundsätzlich zulässig sein soll.
Diese Position lehne ich ab - ich bleibe dabei: wenn ein Bundesland kein CCS möchte, dann muss es ihre Anwendung unterbinden können (so wie wir als FDP es für Schleswig-Holstein auch getan hätten, wenn Rot-Grün im Bundesrat nicht blockiert hätte).
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort meine inhaltliche Position gut dargestellt zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Sebastian Blumenthal