Frage an Sebastian Blumenthal von Tobias L. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Blumenthal,
in der Presse wurde jüngst berichtet, dass die Bundesregierung beschlossen hat die Einführung eines sogenannten „Leistungsschutzrechts“ durchzusetzen. Wie stehen Sie und ihre Fraktion im Bundestag dazu?
Primär geht es darum, dass Suchmaschinen das Internet nach Presseartikel durchforsten und so für den Benutzer auffindbar machen. Dies ist ausdrücklich durch das Urheberrecht erlaubt und in dieser Form auch dringend nötig, da der freie Zugang zu Informationen nur gewährleistet werden kann, wenn diese Informationen auch auffindbar sind. Sollte das Leistungsschutzrecht durchgesetzt werden, würde dies praktisch das Zitatrecht aushebeln.
Sollten Verlage nicht wünschen, dass Google & Co. ihre Artikel auflisten, ist dies mit einfachsten technischen Mitteln möglich und wird gerade im Ausland auch praktiziert.
Ich finde es besorgniserregend wenn ihre Partei – die für Freiheit des Marktes und Bürgerrechte steht – solch einem Vorhaben zustimmt. Es ist nicht Aufgabe der Regierung und des Bundestages veraltete Geschäftsmodelle zu schützen. Insbesondere nicht, wenn dabei die Gefahr besteht als Kollateralschaden die Informationsfreiheit geopfert wird.
Wenn einige Verlage nicht in der Lage sind dieses Spiel zu gewinnen, dann müssen sie halt verlieren, anstatt, dass die Regeln zu ihren Gunsten verändert werden.
Wie absurd das Leistungsschutzrecht ist, lässt sich übrigens sehr gut erläutern indem man es auf das „reale Leben“ überträgt: Ein Taxifahrer (Google News) bringt einen Fahrgast (Internet-Nutzer) zu einer Diskothek (Zeitungs-Homepage). Die Diskothek verlangt keinen Eintritt und auch die Getränke sind sehr billig. Da die Musik ziemlich schlecht ist, verlässt der Gast die Disko sehr schnell wieder und der Betreiber der Disko hat leider kaum Umsatz gemacht. Nun verlangt die Disko, dass der Taxifahrer etwas von seinem Verdienst an die Disko abgibt, damit die Disko weiterhin Geld verdient. Völlig absurd!
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Langguth
Sehr geehrter Herr Langguth,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Der Einführung eines Leistungsschutzrechts in der vom BMJ bisher vorgesehenen Struktur mit Lizenzgesellschaft/ Verwertungsgesellschaft stehe ich skeptisch gegenüber und habe meine Kritik daran bereits in die Bundestagsfraktion eingebracht. Für mich stellt sich die ordnungspolitische Frage, ob der Staat hier ein neues Vergütungssystem erschaffen muss, während die Verlage mit digitalen Geschäftsmodellen gerade beginnen, Gewinne und Erträge zu erzielen. Bisher liegt dazu übrigens noch kein konkreter Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Sebastian Blumenthal