Sehr geehrter Herr Maier,
wie ich sehen konnte, haben Sie Ihre Anfrage gleichlautend auch an die für Ihren Wahlkreis zuständige Kollegin Nina Hauer gesendet. Ich bin mir sicher, dass Frau Hauer Ihnen eine fundierte Antwort geben wird.
Sehr geehrter Herr Maier,
wie ich sehen konnte, haben Sie Ihre Anfrage gleichlautend auch an die für Ihren Wahlkreis zuständige Kollegin Nina Hauer gesendet. Ich bin mir sicher, dass Frau Hauer Ihnen eine fundierte Antwort geben wird.
(...) erst einmal möchte ich mich herzlich für deine e-Mail bedanken. Es ist sehr erfreulich zu wissen, dass es immer mehr Jugendliche wie dJugendlichedie sich für die Politik und die Zukunft unseres Landes interessieren. (...)
(...) die von Ihnen angesprochene rückwirkende Anwendung des neuen Erbschaftssteuerrechts ist eine Ausnahmeregelung, die auf Erwerbe von Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften, an dessen Nennkapital der Erblasser zu mehr als 25 Prozent unmittelbar beteiligt war, und auf land- und forstwirtschaftliches Vermögen Anwendung finden kann. Der Gesetzgeber konnte nicht ausschließen, dass im Einzelfall Erwerber von Betriebs-, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen oder auch Anteilen von Kapitalgesellschaften steuerlich durch die Anwendung der neuen Begünstigungen nach § 13a und 19a ErbStG schlechter gestellt werden würden als nach dem Inkrafttreten des neuen Rechts. (...)
(...) Einzelne Betreiber von Biomasseanlagen haben in Kenntnis dieser Vorschrift ihre Anlagen gleichwohl modulartig aufgebaut, um die hohe Vergütung für Kleinanlagen zu erhalten. (...) Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Frage der missbräuchlichen Nutzung des Anlagenbegriffes genau geprüft. (...)
(...) Wie Sie richtigerweise feststellen, hat der Mittelstand in Deutschland eine besondere Bedeutung. Ich sehe in den klein- und mittelständigen Betrieben und ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen wesentlichen Bestandteil für Wohlstand und Wachstum in Deutschland. Damit dies so bleibt, ist vor allem eine sichere Kreditversorgung für die Unternehmen notwendig. (...)
(...) Die Reform hatte vor allem zwei Ziele vor Augen: die Sozialgerichtsbarkeit nachhaltig zu entlasten und die Verfahrensgeschwindigkeit zu erhöhen, um einen effektiven und bürgerfreundlichen Rechtsschutz zu gewährleisten. Ich bin zuversichtlich, dass die implementierten Änderungen die Verfahren von existentiellen Fragen betroffener Bürgerinnen und Bürgern effektiv beschleunigen werden. (...)