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Sascha Raabe
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Frage von Bernd B. •

Frage an Sascha Raabe von Bernd B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Raabe,

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes habe ich eine Frage.

Bei der Anhörung vor dem Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat der Sozialverband VdK Deutschland zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes u.a. folgendes ausgeführt:

„…Gewahrt bleiben muss deshalb für den Bürger insbesondere der niederschwellige kostenfreie Zugang zum Sozialgericht, die zulassungsfreie Beibehaltung von zwei Tatsacheninstanzen und eine größtmögliche Waffengleichheit gegen Verwaltungsträger, die an personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen überlegen und im Hinblick auf vorgegebene Einsparungsziele in den Haushalten in ihren Entscheidungen nicht unabhängig sind. …“

Diese Forderung des VdK finde ich äußerst wichtig, da ich selbst erleben muss, wie chancenlos ich als einzelner Bürger gegenüber der spezialisierten Verwaltung bei immer komplizierteren und unüberschaubaren Rechtsnormen bin. Da werden trickreich hinter dem unüberschaubaren Geflecht der Rechtsnormen vorgegebene Einsparungsziele rechtswidrig durchgesetzt. Dokumentiert habe ich das in meinem Blog. Gerne übermittle ich Ihnen die Internetadresse dazu.

Unterstützen Sie die von mir zitierte Forderung des VdK Deutschland?

Mit freundlichen Grüßen

Böer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Böer,

für Ihre Frage zur Reform der Sozialgerichte bedanke ich mich.

Die in der entsprechenden öffentlichen Anhörung geäußerte Forderung des VdK Deutschland zur Reform des Sozialgerichtes unterstütze ich.

Wie Sie sicherlich wissen, beinhaltet das im April 2008 beschlossene „Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes“ die genannten Punkte: U. a. bleiben die zwei Gerichtsinstanzen erhalten und das sozialgerichtliche Verfahren bleibt gebührenfrei.

Die Reform hatte vor allem zwei Ziele vor Augen: die Sozialgerichtsbarkeit nachhaltig zu entlasten und die Verfahrensgeschwindigkeit zu erhöhen, um einen effektiven und bürgerfreundlichen Rechtsschutz zu gewährleisten. Ich bin zuversichtlich, dass die implementierten Änderungen die Verfahren von existentiellen Fragen betroffener Bürgerinnen und Bürgern effektiv beschleunigen werden. Auch das Kräfteungleichgewicht zwischen dem Bürger und einer spezialisierten und teilweise auch äußerst komplizierten Verwaltung werden aufgehoben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sascha Raabe MdB