
(...) Insbesondere die Ungleichbehandlung der Ehegatten je nach Herkunftsland stellt eine untragbare Diskriminierung dar. Zwar kann nicht bestritten werden, dass ausreichende Deutschkenntnisse eine zwingende Voraussetzung für eine gelungene Integration der Ehepartner in Deutschland sind. Dennoch muss die Prüfung dieser Kenntnisse das Gebot der Verhältnismäßigkeit wahren. (...)