Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Petra S. bezüglich Senioren
Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
meine Mutter ist 77 Jahre und hat Anspruch auf Opferrente Diese ist derzeit noch in Bearbeitung durch die zuständigen Behörden. Da meine Mutter die Mindestrente bezieht habe ich für sie Grundsicherung beantragt.Diese wurde ihr genehmigt und seit September 2007 Höhe von 110, € gezahlt. Wenn Sie jetzt die Opferrente bekommt, muss sie dann die Grundsicherung rückwirkend zurückzahlen?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Petra Schumann
Sehr geehrte Frau Schumann,
vielen Danke für Ihre Frage vom 12. Januar 2008.
Die SED-Opferrente wird bei der Gewährung anderer, einkommensabhängiger Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt. Somit hat der Anspruch Ihrer Mutter auf Opferrente keine Auswirkungen auf ihre Grundsicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger