Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Torsten F. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger ,
mein Anliegen ähnelt dem des Herrn Elmar Terlutter zuvor. Ich habe im September 2007 auf den Philippinen geheiratet und bin nun jeden Tag aufs neue verzweifelt, da meine Frau aufgrund des fehlenden Deutsch-Zertifikat (folglich deshalb nicht vergebenen Visa) nicht an meiner Seite sein darf. Sie lebte mit ihrem Sohn bisher bei ihren Eltern auf der Insel Mindanao (2 Tage Schiffsreise von der Hauptstadt entfernt). Die Teilnahme an einem Deutschkurs in einer größeren Stadt bedeutet folglich für meine Frau nicht nur Trennung von ihrem Kind sondern Kosten für Reise, Unterkunft, außerhäußliche Ernährung, Kursteilnahme, nicht unter 500 Euro monatlich. Dazu zwingt es sie zur Aufgabe ihrer Arbeitstelle, wobei eine durchschnittliche Angestellte dort nicht über 150 Euro monatlich verdient. Dies leider auf unbestimmte Zeit, da erst das Bestehen(Zertifikat) dieses Drama beendet. Ist dies für Sie als "geringfügiger Aufwand" und verfassungsrechtlich vertretbar anzusehen, wo doch vergleichsweise eine Einreise nach Deutschland und ein hiesiger verpflichtender Deutschkurs viel Zielführender wäre, nicht zuletzt aufgrund dann deutschem Umfeldes? Zudem sind jetzt in ersten Prüfungen Durchfallquoten (der zumeist 100% motivierten Kursteilnehmerinnen) dort von teilweise über 80% bekannt geworden, die Kapazitäten der dann wiederholt besuchten Deutschkurse/-prüfungen sind erschöpft, es entstehen mehrmonatige Wartelisten.
Will die Politik, daß betroffene wie ich, in Deutschland am Ende verzweifelt alles hinwerfen (Arbeitsplatz und beispielhaft auch bestehende Unterhaltsverpflichtungen) um an die Seite ihres Partners auszuwandern?
Die Amtssprache meiner Frau ist englisch, warum werden beispielhaft US-Amerikaner, Kanadier oder israelische Ehepartner ihr gegenüber bessergestellt?
Können bzw. wollen Sie beitragen, dieses Gesetz zu ändern, zum Beispiel in völlig sinnvolle verpflichtende Deutschkurse hier in Deutschland, nach erfolgter Einreise?
Torsten
Sehr geehrter Herr Fadenrecht,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 5. Februar 2008.
Wie Bundesinnenminister Schäuble selbst erst kürzlich eingeräumt hat, sind die Sprachregelungen zum Ehegattennachzug unbedingt zu überarbeiten. Dies wird von der FDP schon seit der diesbezüglichen Änderung des Aufenthaltsgesetzes im April 2007 gefordert.
Insbesondere die Ungleichbehandlung der Ehegatten je nach Herkunftsland stellt eine untragbare Diskriminierung dar. Zwar kann nicht bestritten werden, dass ausreichende Deutschkenntnisse eine zwingende Voraussetzung für eine gelungene Integration der Ehepartner in Deutschland sind. Dennoch muss die Prüfung dieser Kenntnisse das Gebot der Verhältnismäßigkeit wahren.
So sollte das Netz der Lehrgangs- und Prüfungsangeboten erweitert werden, etwa durch Kooperation mit örtlichen Volkshochschulen. Darüber hinaus sollte erwogen werden, ob der Nachweis der Deutschkenntnisse nicht eventuell in Deutschland erbracht werden kann, ohne dass dadurch gleich ein uneingeschränktes Bleiberecht ausgelöst wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger