Frage von Jan-Nick M. • 30.09.2024
Antwort von Sabine Friedel SPD • 01.10.2024
Ich halte es für richtig, dass ein solcher Verbotsantrag gestellt wird, sobald alle notwendigen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Ich halte es für richtig, dass ein solcher Verbotsantrag gestellt wird, sobald alle notwendigen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Öl- und Koksheizungen sind nicht mehr oder weniger störanfällig als das Fernwärmenetz. Wenn es zu einer Störung kommt, da haben Sie Recht, ist nur eine Mietpartei betroffen und nicht die halbe Stadt. Das ist ein großer Vorteil.
Dafür, wer regiert, ist nicht maßgeblich, wer die stärkste Fraktion ist.
Die Regelungen im Hochschulgesetz sind klar und die Hochschulen haben die Pflicht, das Gesetz einzuhalten.
Vielleicht stellen Sie mir die Frage in einem halben Jahr noch einmal?
Für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlkämpfen sind in Deutschland die Parteien zuständig, nicht die Fraktionen in den Parlamenten.