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Sabine Friedel
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Frage von Jan-Nick M. •

Werden Sie den Antrag unterstützen die AfD vom BVerfassungsschutz verbieten zu lassen?

Mitte Oktober soll darüber abgestimmt werden, ob die AfD vom Bundesverfassungsgericht verboten werden soll. Geht möchte ich wissen, ob Sie dieses Vorhaben unterstützen?

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Sehr geehrter Herr M., haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Ob die AfD verboten wird oder nicht, kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Dazu muss ihm ein Verbotsantrag vorliegen. Ich halte es für richtig, dass ein solcher Verbotsantrag gestellt wird, sobald alle notwendigen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ob das schon jetzt der Fall ist oder ob es noch weitere Belege braucht, können nur die Innenministerien des Bundes und der Länder einschätzen. Ich kann Ihnen dazu keine Einschätzung geben. Aber ich kann Ihnen begründen, warum ich einen solchen Antrag für zwingend halte, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist die klare Grundregel unserer wehrhaften Demokratie: In einer Demokratie darf man fast alles, aber eines nicht: Die Demokratie abschaffen. Wenn eine lückenlose Beweisführung dazu gelingt, dass die politische Tätigkeit der AfD darauf ausgerichtet ist, die Demokratie abzuschaffen, dann ist diese Tätigkeit nicht legal und wird verboten. Das ist die große Lehre unseres Grundgesetzes aus der Zeit der Weimarer Republik - und die gilt es zu beherzigen.

Beste Grüße
Sabine Friedel