
Anders als ich erwartet hatte, ist es leider nicht gelungen, das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz beim Plenum am 31.05. / 01.06. zur Abstimmung zu bringen, da die Beratungen auf der fachpolitischen Ebene nicht fristgerecht abgeschlossen werden konnten
Götz Schleser
Anders als ich erwartet hatte, ist es leider nicht gelungen, das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz beim Plenum am 31.05. / 01.06. zur Abstimmung zu bringen, da die Beratungen auf der fachpolitischen Ebene nicht fristgerecht abgeschlossen werden konnten
Soweit ich weiß, sind die Beratungen zu dem Thema noch nicht ganz abgeschlossen, so dass ich nicht sicher bin, ob all diese Fragen schon öffentlich hier auf dieser Plattform beantwortet werden können.
ja, die pauschale Beihilfe soll auch von denjenigen in Anspruch genommen werden können, die bereits aktuell freiwillig gesetzlich versichert sind.
Das Inkrafttreten wird differenziert geregelt sein (z.T. rückwirkend).
Das Inkrafttreten ist für den 01.01.2024 vorgesehen.
Sie ist im ursprünglichen Gesetzentwurf nicht enthalten, wird aber von der Koalition per Änderungsantrag ergänzt.