Sehr geehrte Frau Friedel, wenn das 4 Gesetz kommt was passiert mit zb Beihilfeergänzungstarifen für Kinder und was Vorsorgemaßnahmen?
Wenn das Gesetz kommt was geschieht mit Beihilfeergänzungstarifen? Unsere 3 Kinder haben alle zu den 20% private Krankenversicherung noch bei den Verträgen eine Beihilfeergänzungstarife. Laut unserem Versicherungsunternehmen können diese aber nur bestehen bleiben wenn die Kinder eine existierenden Krankenversicherungsvertrag haben. Dieser ist notwendig da die beilfe nicht alle Kosten übernimmt. Weiterhin kennt die sächsische Beihilfe nur Rehabilitationsmaßnahmen und nicht Vorsorge zb Sport (Rückengymnastik uä) . Wie soll dies funktionieren. Weiterhin ein Sachverhalt: wenn ein Beamter sich scheiden lässt ist der ggf mitversicherte Partner welcher jetzt ggf bei einem Versicherungsunternehmen mitversichert ist (was ja dann wegfällt) wenn er über 55 ist keiner Krankenkasse mehr angehörig und kommt somit auch nicht mehr bzw zu exorbitanten kosten nur in die private Krankenversicherung. Wie sehen sie dies?
Sehr geehrter Herr B.,
da Ihre Fragen sehr spezifisch sind und ich eigentlich für das Thema Bildungspolitik zuständig bin ;-) würde ich Sie herzlich bitten, diese Fragen an meinen zuständigen Fraktionskollegen Albrecht Pallas zu richten - am besten direkt per Mail an albrecht.pallas@slt.sachsen.de. Soweit ich weiß, sind die Beratungen zu dem Thema noch nicht ganz abgeschlossen, so dass ich nicht sicher bin, ob all diese Fragen schon öffentlich hier auf dieser Plattform beantwortet werden können. Daher würde ich Ihnen empfehlen, erst einmal den direkten Weg zu versuchen.
Beste Grüße
Sabine Friedel