Das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz reagiert auf die Rechtsprechung zur amtsangemessenen Besoldung. Es soll am 5. Juli 2023 im Sächsischen Landtag verabschiedet werden.
Anders als ich erwartet hatte, ist es nicht gelungen, das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz beim Plenum am 31.05. / 01.06. zur Abstimmung zu bringen, da die Beratungen auf der fachpolitischen Ebene nicht fristgerecht abgeschlossen werden konnten.
anders als ich erwartet hatte, ist es leider nicht gelungen, das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz beim Plenum am 31.05. / 01.06. zur Abstimmung zu bringen, da die Beratungen auf der fachpolitischen Ebene nicht fristgerecht abgeschlossen werden konnten
die Antwort lautet nach wie vor Ja. Anders als ich erwartet hatte, ist es zwar leider nicht gelungen, das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz beim Plenum am 31.05. / 01.06. zur Abstimmung zu bringen, da die Beratungen auf der fachpolitischen Ebene nicht fristgerecht abgeschlossen werden konnten.
Soweit ich weiß, ist die pauschale Beihilfe nur für jene Beamtinnen und Beamten vorgesehen, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der gesetzlichen Regelung in der GKV versichert sind.
anders als ich erwartet hatte, ist es leider nicht gelungen, das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz beim Plenum am 31.05. / 01.06. zur Abstimmung zu bringen, da die Beratungen auf der fachpolitischen Ebene nicht fristgerecht abgeschlossen werden konnten.