
(...) Hierzu hat sich Deutschland in verschiedenen internationalen Abkommen verpflichtet. So lange Cannabis nicht als gesundheitlich unbedenklich angesehen werden kann - und dazu gibt es derzeit keinen Anlass -, bleibt der Besitz von Cannabis grundsätzlich strafbar; und es ist nun einmal die Aufgabe der Polizei, Straftaten zu verfolgen. Natürlich gibt es auch andere Möglichkeiten, den Konsum von Cannabis zu verringern, durch Prävention, Beratung und Behandlung; durch diese nachfrageorientierten Methoden der Drogen- und Suchtpolitik werden aber nicht alle Zielgruppen erreicht; sie sind auch nicht bei allen Zielgruppen wirksam. (...)