Portrait von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
64 %
/ 11 Fragen beantwortet
Frage von rudolf b. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von rudolf b. bezüglich Recht

Da Sie meine Frage geschickt nicht beantwortet haben hier noch mal.

Ist es denn wirklich erforderlich erwachsene Mitbürger wegen des Konsums von Cannabis zu kriminalisieren ?

Gibt es denn wirklich keine Alternativen als mittelalterliche Verfolgungen von unaufgekärten Polizisten?

Und noch eine Frage glauben Sie wirklich an das Märchen von dem immer Thc reicheren Genmanipulierten Sorten?

Ich bitte Sie von ganzen Herzen diesesmal keine Standartantwort zu kopieren sondern sich mal 10 Minuten Zeit zu nehmen und sich Gedanken über meine Fragen zu machen.

MFG

Portrait von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bauer,

das Betäubungsmittelgesetz dient dazu, die Gesundheit der Bürger zu schützen, indem die Verfügbarkeit gesundheitlich bedenklicher psychoaktiver Substanzen eingeschränkt wird. Hierzu hat sich Deutschland in verschiedenen internationalen Abkommen verpflichtet. So lange Cannabis nicht als gesundheitlich unbedenklich angesehen werden kann - und dazu gibt es derzeit keinen Anlass -, bleibt der Besitz von Cannabis grundsätzlich strafbar; und es ist nun einmal die Aufgabe der Polizei, Straftaten zu verfolgen. Natürlich gibt es auch andere Möglichkeiten, den Konsum von Cannabis zu verringern, durch Prävention, Beratung und Behandlung; durch diese nachfrageorientierten Methoden der Drogen- und Suchtpolitik werden aber nicht alle Zielgruppen erreicht; sie sind auch nicht bei allen Zielgruppen wirksam. Daher bleibt die Angebotsreduzierung eine wichtige Säule der Drogen- und Suchtpolitik.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD