(...) Und das Grundgesetz regelt nicht nur die Grundzüge unserer repräsentativen Demokratie, sondern stellt auch ausdrücklich fest, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Der von Ihnen hinterfragte Beschluss des Bundeskabinetts vom 23.01.2008, mit dem Salvia divinorum unter das Betäubungsmittelrecht gestellt und in seiner Verfügbarkeit beschränkt wird, beruht auf einer Empfehlung, die ein Sachverständigenausschuss im Interesse präventiven Gesundheitsschutzes für geboten erachtet hat und zu der ich mich heute ausführlich in meiner Antwort an Herrn Peter geäußert habe. (...)
Sehr geehrter Herr Szodruch,
(...) Die Unterstellung von Salvia divinorum unter das Betäubungsmittelrecht dient dem Ziel, das Ausmaß an Gesundheitsgefährdungen zu verringern. Eine Aufnahme von Salvia divinorum unter das Betäubungsmittelrecht verletzt nach meiner Auffassung weder die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses noch eine ungestörte Religionsausübung. (...)
(...) Bezüglich Ihrer zweiten Frage, "wie die von ihrer Regierung beschlossenen Maßnahmen zur Drogenprävention und Gesetzeslage beschlossen werden", finden Sie in Abschnitt VII des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland eine ausführliche Beschreibung zur "Gesetzgebung des Bundes". Darüber hinaus habe ich mich in diesem Forum mehrfach, zuletzt am 29.01.2008, zum derzeit von mir ausgeübten Amt der Drogenbeauftragten der Bundesregierung geäußert. (...)
(...) Salvia divinorum ist eine Pflanze, die psychoaktive Wirkstoffe enthält. Ihr Hauptwirkstoff ist das Salvinorin A, ein Diterpen, das schon in geringen Mengen eine starke halluzinogene Wirkung haben kann. (...)
Sehr geehrter Herr Burkhardt,