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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
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Frage von Pierre B. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Pierre B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing

ich danke ihnen für ihre Antwort!

Es geht hier keines Weges um meine Meinung oder Einstellung, es geht mir viel mehr um die Antworten der Fragen die ich ihnen gestellt habe und die sie nicht beantwortet haben.
Die Gesetzgebung und die Art und Weiße wie sie "eigentlich" beschlossen und verabschiedet wird ist mir klar!

Aber da sie Fragen, ich bin für eine vernünftige Reglementierung aller Drogen!
Der von mir beschriebene Sachverhalt in Bezug auf Alkohol war, wie man herauslesen kann nur ein Vergleich!
Sie selbst sind so weit ich weiß gegen übermäßigen Alkohol-Konsum.

Sie meinen Also das die momentane Gesetzgebung im Betreff Alkohol richtig ist?
Ich glaube nicht, 40.000 Tode pro Jahr nur in D., und erst jetzt wurde die Altersbegrenzung für den Erwerb von Alkohol auf 18 gesetzt, und das bei dem Wissen von Jahrzehnten der Opfer, aber eine Droge wie Salvia Divinorum wird in dem ersten Moment Illegalisiert in dem die "bekannt wird".

Versuchen sie das zu beantworten, und wenn möglich nicht zu umschreiben.

"Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse" (vgl. Alkohol) diese Aussage ist inbetrachtnahme der "wissenschaftlichen Erkenntnisse" über Alkohol (entschuldigen sie) mehr als nur lächerlich!

Bitte zeigen sie mir ihre "wissenschaftlichen Erkenntnisse", z.b. eine Studie die aussagekräftig genug ist um Salvia Divinorum zu Illegalisieren!

Ich selbst bin ein Dauerkonsument, ich kam durch Salvia wieder an meinen Glauben, ich rauche es 5-7 mal pro Jahr, ist das etwa Abhängigkeit?

Wie können Sie da stehen und das für schlecht empfinden und mit einer Reglementierung des Erwerbs von Alkohol auf ein Alter von 18 Jahren zu Frieden sein und es auch noch vorzeigen?

Ich möchte nur das sie sich das ganze mal richtig überlegen, und es mit den gefahren anderer seit Jahrtausenden bekannten und viel gefährlicheren Drogen vergleichen, um zu versuchen die Gesetzgebung anhand der tatsächlich ausgehenden gefahren zu beschließen.

Mit Freundlichen Grüßen

Pierre Burkhardt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Burkhardt,

der Kenntnisstand, auf dem Ihre an mich gerichtete Argumentation zum Thema Alkohol beruht, entspricht leider nicht den Tatsachen.

Ihre Annahme "erst jetzt wurde die Altersbegrenzung für den Erwerb von Alkohol auf 18 gesetzt" ist falsch. Das Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ), das die zuvor geltenden mehrfach novellierten Regelungen zum Jugendschutz ablöste, regelte bereits bei seiner Verabschiedung am 23. Juli 2002 eine Altersbegrenzung für den Verkauf von Alkohol. Der entsprechende § 9 (1) des Jugendschutzgesetzes lautet "In Gaststätten, Verkaufstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden." Außerdem heißt es seit 01.07.2004 in § 9 (4) des Jugendschutzgesetzes "Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 (2) und (3) des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden...." Eine Definition "alkoholhaltiger Süßgetränke" findet sich im Alkopopsteuergesetz. Kinder im Sinne des Jugendschutzgesetzes sind gem. § 1 (1) Nr. 1 "Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind.", als Jugendliche gelten gem. § 1 (1) Nr. 2 des Jugendschutzgesetzes "Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind." Wie ich Ihnen bereits am 29.01.08 mitteilte, ist die verbesserte Umsetzung der zum Jugendschutz getroffenen Regelungen in jüngster Vergangenheit Gegenstand vielfältiger öffentlicher Erörterungen. Ich selbst setze mich neben der notwendigen Aufklärungs- und Informationsarbeit auch für überzeugende Kontrollmöglichkeiten ein. Unter engen gesetzlichen Voraussetzungen gehören dazu auch Testkäufe durch Jugendliche. Für mich sollten dabei jedoch Bedingungen, wie eine klare Altersbegrenzung und gute Schulung der Testkäufer sowie die Durchführung von Testkäufen unter behördlicher Aufsicht, erfüllt sein.

Zu meinem Bedauern kann ich auch die von Ihnen genannte Zahl "40.000 Tode pro Jahr nur in Deutschland" so nicht bestätigen. Nach den mir vorliegenden Daten gehört Deutschland leider zu den Ländern mit den höchsten Raten alkoholbedingter Todesfälle. Analysen zu alkoholbezogenen Gesundheitsstörungen und Todesfällen gehen von jährlich ca. 73.000 Todesfällen in Deutschland aus, die durch riskanten Alkoholkonsum allein oder durch kombinierten Konsum von Alkohol und Tabak verursacht werden.

Mit einem jährlichen Verbrauch von zehn Liter reinen Alkohols pro Kopf in der Bevölkerung liegt Deutschland im internationalen Vergleich im oberen Drittel. Dies spiegelt eine in der Gesellschaft weit verbreiteten unkritisch positiven Einstellung zum Alkohol. Um vor allem Jugendliche wirksam vor den Gefahren des Alkoholkonsums zu schützen, muss es uns vor allem gelingen, ein Bewusstsein für die gefährliche Droge Alkohol in der Gesellschaft zu etablieren. Die Prävention beginnt in der Familie!

Sie haben das Problem unkritischen Konsums gesundheitsschädlicher Stoffe am Beispiel von Alkohol erkannt und benannt. Ihre Bereitschaft, auch anderen das Bewusststein verändernden Stoffen, wie Salvia divinorum, kritisch gegenüber zu stehen, scheint weit weniger ausgeprägt zu sein. Mit der Feststellung "Ich selbst bin ein Dauerkonsument, ich kam durch Salvia wieder an meinen Glauben, ich rauche es 5-7 mal pro Jahr." fragen Sie mich konkret "Wie können Sie da stehen und das für schlecht empfinden." Dazu möchte ich Ihnen sagen, dass ich es keinesfalls als schlecht empfinde, wenn jemand "glaubt". Das Grundgesetz schützt die Freiheit des Glaubens, des Gewissens sowie des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Und das Grundgesetz regelt nicht nur die Grundzüge unserer repräsentativen Demokratie, sondern stellt auch ausdrücklich fest, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Der von Ihnen hinterfragte Beschluss des Bundeskabinetts vom 23.01.2008, mit dem Salvia divinorum unter das Betäubungsmittelrecht gestellt und in seiner Verfügbarkeit beschränkt wird, beruht auf einer Empfehlung, die ein Sachverständigenausschuss im Interesse präventiven Gesundheitsschutzes für geboten erachtet hat und zu der ich mich heute ausführlich in meiner Antwort an Herrn Peter geäußert habe.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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