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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Pierre B. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Pierre B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing

Darf ich sie Zitieren?:

"Sehr geehrter Herr Blank,

Cannabis kann nicht als "harmlose Droge" angesehen werden. Keine der neueren Studien hat Cannabis eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ausgestellt. Im Interesse des notwendigen Gesundheitsschutzes für den Einzelnen und die Allgemeinheit besteht also derzeit keine Veranlassung, ein Freigabesignal für eine berauschende Substanz zu geben."

Dem nach ist der Grund, für die Illegalisierung von, in diesem Fall Cannabis, das es nicht bewiesen ist das Cannabis Unbedenklich ist?

Und bei Alkohol mit all den Toden wird nicht ein mal über eine vernünftige Reglementierung diskutiert?

Wie bitte kann man diese Tatsache noch versuchen mit Argumenten richtig wirken zu lassen?

So weit ich weiß gibt es keine bekannten Cannabistode, wie, Frau Bätzing kann das sein, Stoffe zu illegalisieren ohne Stichhaltige Beweise für die Schädlichkeit zu haben, die zu alle dem auch noch eine so harte Strafverfolgung rechtfertigt?

"Salvia Divinorum ist eine Droge, die in Deutschland relativ selten gebraucht wird, so dass auch wissenschaftlich belastbare Erkenntnisse rar sind. Es hat aber aus verschiedenen Bundesländern Hinweise auf Probleme im Umgang mit Salvia Divinorum gegeben. Die Arzneimittelabteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel sieht eine Abhängigkeitsgefahr beim Gebrauch"

Illegalisierung auf Grund von Vermutungen, ist das die Art und Weiße die Regierung der Bundesrepublik Deutschland Gesetze erlässt?

Denn mehr als Vermutungen sind das nicht, für eine Aussagekräftige Studie fehlen die Konsumenten, hätte man die, wäre der Intervall den konsumieren´s wiederum zu lang, eine Abhängigkeit unmöglich.

Hauptsache man redet wieder darüber ob man nicht die Jugendfreigabe von Waffen wieder von 21 auf 18 Jahren setzt,
irgendwo wird einer von einem Alkoholisierten "Jugendlichen" erschossen, weil die Polizei in der Zwischenzeit ein paar Leute nach Drogen wie Cannabis und Salvia durchsuchen?

Mit freundlichen Grüßen
Pierre Burkhardt

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Burkhardt,

aus Ihrer Fragestellung geht bedauerlicherweise nicht hervor, ob Sie primär für a) die Legalisierung von Cannabis und/oder b) die Legalisierung von Salvia Divinorum und/oder c) eine veränderte Reglementierung des Alkoholkonsums und/oder d) die "Reduzierung der Jugendfreigabe von Waffen von 18 auf 21 Jahre" eintreten. Daher werde ich zu all diesen Punkten kurz Stellung nehmen.

zu a) Ihre Annahme, "der Grund, für die Illegalisierung von Cannabis [ist], dass es nicht bewiesen ist, dass Cannabis unbedenklich ist" ist so nicht zutreffend. Mit meiner an Herrn Blank gerichteten Antwort haben Sie nur einen der Gründe für das Cannabisverbot in Deutschland zitiert. Da ich in diesem Forum in zahlreichen Antworten auf die gesundheitliche Gefährdung durch Cannabiskonsum hingewiesen habe, möchte ich an dieser Stelle auf eine Wiederholung verzichten. Ich habe in diesem Forum ebenfalls wiederholt ausgeführt, dass "die Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 4 Buchstabe c des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 verpflichtet ist, die Verwendung von Suchtstoffen, einschließlich Cannabis, auf ausschließlich medizinische oder wissenschaftliche Zwecke zu beschränken. Gemäß § 29 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz unterfällt Cannabis deshalb der grundsätzlichen Strafbarkeit des unerlaubten Besitzes, des Anbaus und des unerlaubten Handels." (zitiert aus meiner am 30. November 2007 in diesem Forum an Herrn Junker gerichteten Antwort).

zu b) Auch Ihre bezüglich Salvia Divinorum geäußerte Annahme, einer "Illegalisierung auf Grund von Vermutungen" als der "Art und Weise, [wie] die Regierung der Bundesrepublik Deutschland Gesetze erlässt" ist so nicht zutreffend. Am 23.01.2008 beschloss das Bundeskabinett eine Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften, mit der die Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst werden. Mit der Verordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wird auch Salvia Divinorum als gesundheitsgefährdende Droge dem Betäubungsmittelrecht unterstellt.

zu c) Weiterhin beklagen Sie "bei Alkohol mit all den Toten wird nicht einmal über eine vernünftige Reglementierung diskutiert?". Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass der Konsum von Alkoholika unter anderem mit dem Jugendschutzgesetz eine Reglementierung erfährt, deren verbesserte Umsetzung in jüngster Vergangenheit Gegenstand vielfältiger öffentlicher Erörterungen war.

zu d) Abschließend möchte ich Ihnen versichern, dass ich nicht für eine Lockerung des Waffengesetzes im Sinne einer "Reduzierung der Jugendfreigabe von Waffen von 18 auf 21 Jahre" eintrete.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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