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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
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Frage von Mario G. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Mario G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing!

Ich habe vor einigen Tagen zufällig erfahren das die Pflanze Salvia Divinorum verboten werden sollte, was ich ehrlich gesagt absolut nicht verstehen oder nachempfinden kann.
Zu diesem Thema hätte ich einige Fragen an Sie, und ich würde mich sehr über eine kurze Stellungnahme von Ihnen freuen.

1.) Man hört immer wieder das Argument Salvia würde süchtig machen. Könnten Sie mir bitte EINE EINZIGE Studie/ einen einzigen Fallbericht zeigen, wo jemand von Saliva abhängig ist, ähnlich wie von Alkohol oder Cannabis?

2.) Könnten Sie mir bitte eine Studie zeigen, die wissenschaftlich fundiert ist, und ausdrücklicht BEWEIST, dass Salvia zu Psychosen führt so wie Pilze/LSD.

3.) Und meine letzte Frage: Warum soll eine Pflanze verboten werden, die dazu dient mit Gott in Verbindung zu treten?

Salvia ist keine Spassdroge/Partydroge sondern dient ausschließlich dazu, Transzendenz zu erfahren. DAS ist der Zweck dieser Pflanze und kein anderer. Ich dachte eigentlich wir leben in einem Land, in der jeder Mensch das Recht auf freihe Religionsausübung hat.
Warum will mir der Staat eine Pflanze wegnehmen, die ich 2-3 mal im Jahr konsumiere, um religiöse Spiritualität zu erfahren.

Ich verstehe nicht warum man mir meine Religion verbieten will, und mich auf eine Ebene mit Kiffer und Herion Süchtige stellen will. Darauf läuft es doch hinaus? Das verstehe ich nicht...
Ich sehe ein, dass der Staat mit der Religion Salvia nichts anfangen kann, ok. Aber ich schade doch niemanden wenn ich zuhause meditiere und dabei Salvia konsumiere um mit Gott in Verbindung zu treten. Oder etwa doch?

Ich muss sagen ich bin etwas schockiert, wie leichtfertig man einfach dem Bürger eine Bereicherung des Lebens wegnimmt, für diese es nicht einmal einen Beweis für etwaige Gefahren gibt.

Ich würde ich über eine Stellungnahme zu meinen obigen Fragen sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Mario Glaser

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Glaser,

am 23.01.2008 beschloss das Bundeskabinett eine Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften, mit der die Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst werden. Mit der Verordnung, die noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wird auch Salvia divinorum als gesundheitsgefährdende Droge dem Betäubungsmittelrecht unterstellt. Dies erfolgte auf der Grundlage einer Entscheidung des Betäubungsmittel-Sachverständigenausschusses, der bei jeder Änderung in den Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz angehört werden muss. Der Ausschuss hat sich von dem Ziel des präventiven Gesundheitsschutzes leiten lassen und gleichzeitig eine Anpassung an Regelungen in anderen europäischen Ländern vorgenommen. Weitere Informationen zu den Gründen der Aufnahme von Salvia divinorum als "nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel" gem. Anlage I des BtMG können Sie der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Anna Lührmann, Elisabeth Scharfenberg, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Betäubungs- und arzneimittelrechtliche Behandlung von Salvia divinorum (Salbei) und anderen biogenen Drogen", BT-Drs. 16/6058 ( http://dip.bundestag.de/btd/16/061/1606150.pdf ), entnehmen.

Sie fragen, "Warum soll eine Pflanze verboten werden, die dazu dient mit Gott in Verbindung zu treten?" Dazu möchte ich Ihnen antworten, dass Salvia divinorum in erster Linie eine Pflanze ist, die psychoaktive Wirkstoffe enthält. Ihr Hauptwirkstoff ist das Salvinorin A, ein Diterpen, das schon in geringen Mengen eine starke halluzinogene Wirkung haben kann. Salvinorin A gilt als das potenteste natürlich vorkommende Halluzinogen. Die Unterstellung von Salvia divinorum unter das Betäubungsmittelrecht dient dem Ziel, das Ausmaß an Gesundheitsgefährdungen zu verringern. Eine Aufnahme von Salvia divinorum unter das Betäubungsmittelrecht verletzt nach meiner Auffassung weder die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses noch eine ungestörte Religionsausübung.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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