
(...) Eine Aufnahme von Tabakprodukten in den Anhang des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) würde nicht dem ursprünglichen Sinn des Gesetzes entsprechen. Das BtMG wurde verabschiedet, um die in internationalen Abkommen vereinbarten Verpflichtungen zur Reduzierung der Verbreitung illegaler Drogen (Opiate, Cannabis, Kokain etc.) in nationales Recht umzusetzen. (...)