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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Rudolf M. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Rudolf M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

ich möchte mich zuerst mal bedanken für ihr Engagement, vor allem für das Rauchverbot. Sie haben bisher ziemlich viel Bewegung in die Sache gebracht, was einem normalen Menschen, sprich Nichtraucher, inzwischen viele rauchfreie Gaststätten beschert hat.
Leider gibt es aber auch viele Raucherclubs oder sonstige Ausnahmen.

Ich habe nur eine einzige Frage. Und zwar sind wir uns sicher einig, dass Rauchen für mehr Tote verantwortlich ist, als alles andere zusammen.
Rauchverbote sind zwar auch richtig, aber sollte man nicht das Übel an der Wurzel packen? Daher nun meine Frage:

Warum werden Tabakwaren nicht völlig verboten, bzw. setzt man diese auf die Liste der illegalen Drogen? So wäre doch allen geholfen?
Ich bitte um eine klare Antwort auf diese Frage.

Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Mattes

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Mattes,

vielen Dank für Ihre Anerkennung! Der verbesserte Nichtraucherschutz hat aber außer mir noch viele andere Mütter und Väter; ohne die unermüdliche Aufklärungsarbeit über die Risiken des Tabakkonsums und das Engagement vieler anderer Politiker und Verantwortlicher auf Bundes- und Landesebene wären wir noch nicht so weit gekommen.

Ihr Statement, dass das Rauchen für die meisten Todesfälle verantwortlich ist, trifft so allerdings nicht zu. Man schätzt vielmehr, dass 22% aller Todesfälle bei Männern und 5% der Todesfälle bei Frauen in Deutschland dem Rauchen anzulasten sind. Dies ist allerdings immer noch eine enorme Zahl: ca. 140.000 Todesfälle pro Jahr. Weltweit schätzt man für das Jahr 2004 eine Zahl von 4,83 Millionen Todesfälle durch das Rauchen. Rauchen ist aber das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko. Es ist also keine Frage, ob für die Reduzierung des Rauchens noch mehr getan werden muss.

Eine Aufnahme von Tabakprodukten in den Anhang des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) würde nicht dem ursprünglichen Sinn des Gesetzes entsprechen. Das BtMG wurde verabschiedet, um die in internationalen Abkommen vereinbarten Verpflichtungen zur Reduzierung der Verbreitung illegaler Drogen (Opiate, Cannabis, Kokain etc.) in nationales Recht umzusetzen. Tabak ist aber eine legale psychoaktive Substanz. Die Herstellung und der Vertrieb von Tabakprodukten sind bereits in anderen Gesetzen geregelt, vor allem im vorläufigen Tabakgesetz, im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz (LFGB), im Jugendschutzgesetz und in der Framework Convention on Tobacco Control (FCTC), die von Deutschland mitgezeichnet wurde. Diese Gesetze werden ständig weiterentwickelt, um eine Reduzierung des Tabakkonsums zu erreichen. Hinzu kommen viele Angebote im Bereich der Tabakprävention und zur Förderung des Rauchstopps.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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