(...) grundsätzlich müssen nach dem Jugendschutzgesetz Gewerbetreibende (also auch Gastwirte), Veranstalter, Eltern, Lehrer oder Erzieher Kindern oder Jugendlichen das Rauchen untersagen, wenn diese in ihrem Verantwortungsbereich in der Öffentlichkeit rauchen. Ein Schild mit dem Hinweis "Jugendliche dürfen nicht rauchen" reicht allein nicht aus; wenn Minderjährige in einem Lokal trotz eines solchen Schildes rauchen, muss der Verantwortliche aktiv einschreiten, sonst duldet er das Rauchen und hält sich nicht an den Jugendschutz. Wenn Sie denken, dass irgendwo der Jugendschutz nicht eingehalten wird, empfehle ich: Sprechen Sie zunächst den Verantwortlichen an, also z.B. den Wirt, vielleicht kann dann das Problem schon gelöst werden. (...)