Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Ingrid M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Bätzing
Mich würde interesieren ob es eine Anzeige Pflicht bei Backwaren gibt , muß ein Bäcker dies öffentlich kennzeichnen ???
Ich ärgere mich immer wenn ich Kuchen oder Torte kaufe , erst zu fragen ob da Alkohol drinnen ist.
Mein Bekannter ist trockener Alkoholiker und ich möchte daß dies auch so bleibt. Von einer Bekannten habe ich erfahren daß sie für ihre siebenjährige Tochter ein Hörnchen kaufte und das Kind dann sagte das schmeckt aber komisch , worauf sie probierte und feststellte das da Alkohol drinnen war.
Ich finde wenn schon Alkohol in Lebensmitteln enthalten ist sollte dies auch deutlich sichtbar sein und nicht soo klein daß man es schön übersieht.
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Auf ein Gesundes Neues Jahr
Gruß
Ingrid Munker
Sehr geehrte Frau Munker,
bei vorverpackten Lebensmitteln müssen alle verwendeten Zutaten, also auch Alkohol, auf Grund der Lebensmittel-Kennzeichenverordnung angegeben werden. Grundsätzlich können Sie alkoholische Zutaten dadurch erkennen. Bei lose abgegebenen Lebensmitteln, wie Kuchen, Torten oder Hörnchen, besteht allerdings keine Verpflichtung zu einem Zutatenverzeichnis. Bei einigen Lebensmitteln ist ein eventueller Alkoholgehalt aber leicht erkennbar, weil schon aus Werbezwecken auf den Alkohol hingewiesen wird - zum Beispiel bei einer Rumtorte. Im Zweifelsfall können Sie das Verkaufspersonal fragen, ob das Lebensmittel, das Sie kaufen möchten, Alkohol enthält.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing