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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
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Frage von Thomas F. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Thomas F. bezüglich Soziale Sicherung

guten tag,

heute durfte nun endlich vernommen werden, was viele bereits erwartet haben: "spice" soll und wird sicher auch verboten werden.
nicht, dass mich das zeug nun gross interessiert hätte, aber sie und ihre kollegen zeigen ihren wählern und wählerinnen einmal mehr, inwiefern sie uns bürgern dieses freien landes eigenverantwortliches handeln zutrauen.

was halten sie von einer überarbeiteten drogenpolitik? die verbraucher und (potentiellen) konsumenten welcher droge auch immer durch objektive, gezielte aufklärung ohne jegliche stigmatisierung zu mündigen (potentiellen) konsumenten zu erziehen, so dass sie in der lage sind selbst zu entscheiden, ob sie eine substanz zu sich nehmen oder eben auch nicht.
glauben sie wirklich, dass ihre verbotspolitik erfolgreich sein wird? haben sie nicht das gefühl, dass ihre politik lediglich darauf ausgerichtet ist zu reagieren und dass die übliche form ihrer reaktion darauf hin arbeitet die entmündigung der bürger und bürgerinnen immer weiter voran zu treiben?

ich kann und will selbst entscheiden, was ich meinem körper zumute. und ich bin dazu in der lage, wie viele (und mit mehr aufklärung noch mehr) andere auch.

meine fragen lauten also:
1.) halten sie die bevölkerung dieses landes tatsächlich für so unmündig, dass sie ihnen vorschreiben müssen, was sie tun dürfen und was nicht?
2.) wäre es nicht möglich gewesen, den wirkstoffgehalt in "spice" u.ä. staatlicher kontrolle zu unterstellen und so die "gefährdung" der konsumenten zu reduzieren?

abgesehen davon:
3.) denken sie nicht auch, dass durch den kontrollierten verkauf von drogen mehr verbraucherschutz möglich wäre, genauso wie bei alkohol, nikotin, kaffee...?

trotz der ablehnung ihrer unsäglichen politik wünsche ich ihnen einen guten rutsch ins neue jahr und ein angehmes und vor allem von umdenken geprägtes neues jahr!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Faulenbach,

wie Sie anhand der Presse richtig verfolgt haben, hat das Bundesministerium für Gesundheit die in der Modedroge "Spice" und vergleichbaren Produkten enthaltende synthetische Cannabinoide "CP- 47.497" und "JWH-018" durch eine Eilverordnung dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) seit dem 22.Januar 2009 unterstellt. Damit ist jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz von Kräutermischungen, die diese Bestandteile enthalten, nach den BtMG untersagt. Die Regelung gilt zunächst für ein Jahr, sie wird innerhalb dieses Jahres durch ein dauerhafte Regelung abgelöst werden.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat zudem auf Antrag einer Landesbehörde zwei Spice-Mischungen ("SMOKE Aromatherapy Incense" und "Genie Enjoy Genie Blend") als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft. Damit ist das Inverkehrbringen dieser Produkte auch nach dem Arzneimittelgesetz verboten.

Ihre einzelnen Fragen beantworte ich Ihnen gern:

1. Selbstverständlich halte ich die deutsche Bevölkerung nicht für unmündig. Natürlich ist klar, dass Verbote nicht allein das Problem lösen, sondern dass es im Drogen- und Suchtbereich schwerpunktmäßig auf Aufklärung und Prävention ankommt.

Es gibt sicherlich einen bestimmten Personenkreis, dem ich ohne Weiteres zutrauen kann, für sich selbst zu entscheiden, ob er bestimmte Produkte zu sich nehmen sollte, auch wenn diese seiner Gesundheit schaden könnten. Was ist aber mit Kindern und Jugendlichen? Wollen Sie diese selbst entscheiden lassen, ob Sie beispielsweise Spice konsumieren oder nicht? Denn solange die Kräutermischung legal erworben werden konnte, waren Kinder und Jugendliche rechtlich nicht daran gehindert, Spice zu kaufen.

Ein anderer Aspekt ist, dass Aufklärung über gesundheitliche Risiken allein in dem Fall von Spice nicht ausreichend gewesen wäre. Hier stellt sich auch die Frage der Verhältnismäßigkeit. Denn Spice ist nicht harmlos, sondern die Konzentration der Wirkstoffe ist völlig unterschiedlich. Der Hauptwirkstoff, eine chemisch leicht modifizierte Form des synthetischen Cannabinoids "CP-47,497", hat ebenso wie das bereits bekannte Cannabinoid "JWH-018" eine um ein vielfaches stärkere Wirkung als das in der Cannabispflanze enthaltene THC. Jeder Konsum ist damit höchst riskant. Aus diesem Grund mussten zum Schutz der Verbraucher Spice-Präparate, die die gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten, verboten werden.

2. Aus den eben genannten Gründen wäre die Möglichkeit einer staatlich kontrollierten Abgabe nicht in Frage gekommen, da die gesundheitliche Gefährdung als zu hoch eingeschätzt wird.

3. Ich bin grundsätzlich nicht der Auffassung, dass durch einen kontrollierten Verkauf von Drogen mehr Verbraucherschutz möglich wäre.

Trotz unserer unterschiedlichen Auffassungen über eine wirksame Drogen- und Suchtpolitik wünsche auch ich Ihnen ein gutes von Umdenken geprägtes neues Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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